
"Staffelung schon in den vergangenen Jahren
ÖGB-Chef Wolfgang Katzian meinte wiederum in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“: Wenn jemand die Pensionen um weniger als den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöhen wolle, brauche er dafür eine parlamentarische Mehrheit. „So einfach wird das nicht gehen.“ Er wünsche sich 2,7 Prozent für das „Gros der Pensionisten“.
Er verwies aber darauf, dass es schon in den vergangenen Jahren bei jeder Pensionsanpassung abgestufte Erhöhungen gegeben habe. Ein Modell, bei dem bis zur Höchstbeitragsgrundlage die volle Abgeltung erfolgt und danach abgeflacht wird, könne er sich angesichts der angespannten Budgetsituation auch heuer vorstellen."
https://orf.at/stories/3404768/
Wie ist das gemeint mit der Abflachung ab der Höchstbeitragsgrundlage? Darüber zahlt man so oder so nicht mehr in die Pension ein und erwirbt auch keine zusätzlichen Ansprüche. Übersehe ich etwas?
Pensionsanpassung ab Höchstbeitragsgrundlage
byu/Erinnyen2go inAustria
Von Erinnyen2go
2 Kommentare
so wurde es fürs heurige jahr gelöst: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Sozialversicherung/Pensionsversicherung/Pensionserh%C3%B6hung.html
Also ja, die Kernaussage ist: „Halt Stopp, es bleibt alles so wie es ist!“ Sparen sollen alle bis auf die Pensionisten und der öffentliche Dienst – die die ironischerweise den wesentlichsten Beitrag zum Defizit liefern …
Betreffend Höchstbeitragsgrundlage musst du dir das so vorstellen: In 2025 hat man die Höchstbeitragsgrundlage für die Erwerbstätigen auf €6.450 angehoben, die der Pensionisten (=Höchstpension) aber nur auf ca. € 6.250.
Das betrifft allerdings niemanden, weil um eine derartige Pensionshöhe zu kassieren musst über 30 Jahre mindestens Höchstbeitragsgrundlage verdient haben. Eine weiterer Akt im Schauspiel wir sackeln die Erwerbstätigen aus ..
Erschütternderweise kommen diese Forderungen auch noch von einem angeblichen Arbeitnehmer-Vertreter.