So wie auch die „Abschaffung“ der kalten Progression und Roaming … nicht wirklich
Hätte viel vollständiger gemacht werden können, aber nein, natürlich nicht.
Trotzdem, immerhin ist was passiert.
Paladin_of_Insomnia on
„Die Behörde darf aber nicht pauschal ablehnen, sondern muss die Interessen sorgfältig abwägen und dem Antragsteller nachvollziehbar darlegen, warum eine Information nicht herausgegeben wird. “
Ich bin überzeugt, dass diese Interessenabwägung immer fair, besonnen und ohne jegliche politische Intention geschehen wird.
Unterhosengummi on
Amtsgeheimnis wird durch Amtsinformationdzurückhaltung ersetzt. Sehr schön.
Greytigga on
Und wieder wird der bürokratische Moloch größer. Minimaler Nutzen bei maximalem Aufwand für die Behörden. Zahlen ja eh nur wir alle.
Sniffwee_Gloomshine on
„5 Tage nach Bekanntwerden des Ibiza-Skandals schmuggelt Arno M. fünf Festplatten aus dem Bundeskanzleramt. Vorbei an allen Wachen. Er will die Datenspeicher schleunigst loswerden – und zwar gründlich.
Er legt eine Mailadresse mit falschem Namen an („Walter Maisinger“) an, fährt zur Firma Reisswolf und leitet den Zerstörungs-Prozess ein.“
Ich will ja nicht immer nur sudern! Darum freue ich mich über das neue Gesetz und dass Firma Reißwolf vermutlich in Kürze ein paar neue Jobs schaffen wird.
Darko_BarbrozAustria on
>Parlament, Rechnungshof und Gerichte (mit eingeschränkten Veröffentlichungspflichten) dürfen ihre eigenen Websites verwenden. Gültig ist die Regel für Informationen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen; bereits vorhandene Daten oder Unterlagen müssen nicht rückwirkend veröffentlicht werden.
Heißt das, dass wir trotzdem Anfragen stellen können zu älteren Dingen? Aber diese nicht automatisiert veröffentlicht werden müssen?
Afraid_Diet_5536 on
Ich wart jetzt schon auf den Krone-Leserbriefschreiber „Herbert“, der die Behörden im Alleingang mit 10.000 Anfragen zumüllt.
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7 Kommentare
So wie auch die „Abschaffung“ der kalten Progression und Roaming … nicht wirklich
Hätte viel vollständiger gemacht werden können, aber nein, natürlich nicht.
Trotzdem, immerhin ist was passiert.
„Die Behörde darf aber nicht pauschal ablehnen, sondern muss die Interessen sorgfältig abwägen und dem Antragsteller nachvollziehbar darlegen, warum eine Information nicht herausgegeben wird. “
Ich bin überzeugt, dass diese Interessenabwägung immer fair, besonnen und ohne jegliche politische Intention geschehen wird.
Amtsgeheimnis wird durch Amtsinformationdzurückhaltung ersetzt. Sehr schön.
Und wieder wird der bürokratische Moloch größer. Minimaler Nutzen bei maximalem Aufwand für die Behörden. Zahlen ja eh nur wir alle.
„5 Tage nach Bekanntwerden des Ibiza-Skandals schmuggelt Arno M. fünf Festplatten aus dem Bundeskanzleramt. Vorbei an allen Wachen. Er will die Datenspeicher schleunigst loswerden – und zwar gründlich.
Er legt eine Mailadresse mit falschem Namen an („Walter Maisinger“) an, fährt zur Firma Reisswolf und leitet den Zerstörungs-Prozess ein.“
https://kontrast.at/schredder-affaere-kurz-oevp-reisswolf/
Ich will ja nicht immer nur sudern! Darum freue ich mich über das neue Gesetz und dass Firma Reißwolf vermutlich in Kürze ein paar neue Jobs schaffen wird.
>Parlament, Rechnungshof und Gerichte (mit eingeschränkten Veröffentlichungspflichten) dürfen ihre eigenen Websites verwenden. Gültig ist die Regel für Informationen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes entstehen; bereits vorhandene Daten oder Unterlagen müssen nicht rückwirkend veröffentlicht werden.
Heißt das, dass wir trotzdem Anfragen stellen können zu älteren Dingen? Aber diese nicht automatisiert veröffentlicht werden müssen?
Ich wart jetzt schon auf den Krone-Leserbriefschreiber „Herbert“, der die Behörden im Alleingang mit 10.000 Anfragen zumüllt.