Servus! Als eine Person mit nicht-österreichischem Führerschein und wenig Kompetenz in Sachen österreichischer Gesetzgebung wende ich mich mit ein paar Fragen zum nachfolgend erläuterten Sachverhalt and diesen Subreddit. Das beiliegende Bild illustriert die Ausgangslage schematisch, aber in den relevanten Aspekten maßstabsgetreu.

    In meiner Nachbarschaft gibt es eine Gasse (im Bild die vertikale Straße), die zwei mehrbefahrene Straßen (im Bild die horizontalen Straßen) miteinander verbindet. Die Gasse ist breit genug, dass sich zwei Fahrzeuge nebeneinander gut ausgehen. Links und rechts der Gasse befinden sich Privatgrundstücke, beide eingezäunt, wobei das linke Grundstück eine KFZ-Einfahrt zur Gasse hin hat.

    Parken in den horizontalen Straßen ist kostenpflichtig. Laut einseitig angebrachter Beschilderung gilt in der Gasse absolutes Halteverbot – aber nur auf der rechten Seite, richtig?

    Am Zaun des linken Grundstücks sind mehrere „Parken verboten!“-Schilder angebracht. Da es sich nicht um offizielle Verkehrszeichen nach § 52 der österreichischen StVO handelt (und die Optik der Schilder ihr Übriges dazu beiträgt), ist davon auszugehen, dass sie von Privatpersonen angebracht wurden. Mein Verdacht: Anwohner versuchen, sich hiermit Parkmöglichkeiten vor ihrem Grundstück zu sichern.

    Liege ich mit folgenden Annahmen richtig?

    1. Auf der linken Seite der Gasse darf geparkt werden, sofern Kreuzungsbereich und Einfahrt nicht behindert werden.
    2. Die „Parken verboten!“-Schilder sind nichtig, da es sich offenbar um privat angebrachte Schilder handelt, die im öffentlichen Raum (lt. Kataster ist die Gasse ein Gemeindegrundstück) Flächen blockieren sollen.

    Bonus -Fragel:

    • Ist das Anbringen derartiger Schilder im öffentlichen Raum strafbar?
    • Angenommen ihr parkt wie die zwei KFZ im beiliegenden Bild vor den „Parken verboten!“-Schildern: Wie würdet ihr auf Anwohner reagieren, die das vermeintliche Parkverbot durchsetzen wollen?

    https://i.redd.it/okzokbxbvdef1.png

    Von AdiabatischerProzess

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    14 Kommentare

    1. elitepartner7000 on

      Die Grafik ist toll, aber noch besser könnte man die Situation anhand eines sogenannten „Fotos“ beurteilen

    2. Loud_Pomegranate2906 on

      Halteverbot gilt nur auf der rechten Seite, richtig.
      1. Auf der linken Seite darf geparkt werden, ja.
      Mehr kenn ich mich nciht aus.

      Wollte nur sagen dass der Text extrem gut ist, sehr klar ausgedrückt und man kennt sich sofort aus. Respekt! Und die Grafik auch top.

    3. DancesWithGnomes on

      Die Schilder haben keine Rechtskraft. Das Anbringen der Schilder könnte man als unerlaubten Eingriff in den Straßenverkehr interpretieren, wird aber in der Praxis niemanden interessieren.

      Beachte, dass in Österreich für das Parken zwei Fahrspuren frei bleiben müssen, außer in Einbahnstraßen. Für das Halten reicht eine Fahrspur. Ich betone das, weil in Deutschland 3,05m (eine Fahrspur für große Fahrzeuge mit Sicherheitsabstand) Restfahrbahnbreite auch zum Parken reichen. In dieser Straße wäre also legal wohl nur Halten möglich.

    4. Aufpassen: wenn geparkt wird, müssen 2 Fahrstreifen frei bleiben. Halten (<10 Minuten) geht, auch wenn nur 1 Fahrstreifen frei bleibt. Das ist aus der Grafik nicht ersichtlich.

    5. Ich schätze die Situation genauso wie du ein.

      Meine Antwort zu Bonusfrage 2: Fotos von Auto und Schild machen und dem Anrainer ganz freundlich antworten: „Können‘s gerne probieren“ 🙂

    6. Dradiwappla on

      Meine (laienhafte) Meinung:
      – Schilder sind nicht strafbar (aber auch in keiner Weise relevant)
      – Wenn das Verhältnis in der Grafik passt ist sowieso auf beiden Seiten Parken verboten (außer es ist eine Einbahn) und deshalb das Schild vielleicht eine Erinnerung an die Leute die annehmen weil auf einer Seite ein Verbotsschild ist heißt das automatisch, dass man auf der anderen Seite parken darf

    7. Diese Schilder sind leider eine un- und Eigenart des österreichischen Straßenverkehrs. das anbringen ist konsequenzlos. Leider.

    8. newfish57413 on

      Zur Info zur gültigeit von Straßenschildern. Ein Schild ist nur gültig wenn es eine entsprechende Verordnung für das Verkehrszeichen gibt. Viele Schildern haben die Verordnungsnummer hinten draufkleben, ist aber rechtlich grundsätzlich nicht notwendig.

      Du kannst der Gemeinde schreiben mit der Lage und Art des Verkehrszeichens und dir „gemäß § 17 AVG bzw. Auskunftspflichtgesetz“ die Verordnung des Verkehrszeichen zuschicken lassen. Wenn es keine gibt ist das Verkehrszeichen nicht gültig, sogar wenn es die Gemeinde selbst aufgestellt hat.

    9. Wonderful-Worth-4435 on

      Dann verstehe ich den ganzen Thread nicht. privat Schilder aufhängen kann jeder gültig sind sie nicht. Problem gelöst. Das hätte dir aber auch eine 15 Sekunden Google Suche beantwortet. Und wenn bei dir der Datenschutz bei Öffentlicher Straße anfängt solltest mal überdenken ob du das Internet weiter verwenden möchtest.

    10. Strange_Flatworm1144 on

      Wenn keine 5,2m Restbreite nach dem Parken auf der linken Seite übrigbleiben darf man dort nicht parken und die Schilder werden zu inoffiziellen Hinweisschildern die einen davor bewahren, dass man gestraft/abgeschleppt wird. Man darf aber auf der linken Seite halten.

    11. zipfiklotscha on

      ist das eventuell ein privatstraße? oder mehrere privatstraßen?
      wenn da kein gehweg existiert, kann der eigentümer dort abschleppen lassen. siehe privatstraße mit öffentlichkeitsrecht.

    12. Trinkt nen shot jedes mal wenn OP „Das will ich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.“ kommentiert

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