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    13 Kommentare

    1. Key-Cantaloupe5748 on

      Du kannst ja auch bar bezahlen.
      Ich sehe sowas öfters. Meist bei betragen unter 5€

    2. Nein, darf er nicht. *Surcharging* ist gemäß § 56 (3) Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) verboten.

    3. wannabe-martian on

      Illegal, wird dem aber wurscht sein. Der sitzt in der Vergangenheit fest. Nur Zeitreise würde da helfen.

    4. Afraid_Diet_5536 on

      Gewagter Blickin die Zukunft: Seine Preise werden magischer Weise alle um 0,5 € teurer und das Zetterl verschwindet. Nein! Doch! Oh!

    5. ForFarthing on

      Viele sagen hier, dass es illegal ist. Wo zeigt man dann sowas an ohne einen Haufen Zusatzaufwand damit zu haben? Ich würde einfach gerne „jemand“ darauf hinweisen und darauf vertrauen, dass es dann „korrigiert“ wird.

    6. Frage mich wieso das (laut einigen Kommentaren hier) verboten sein soll, umgekehrt aber nicht. Sprich bei Bargeld mehr verlangen soll grundsätzlich möglich sein. Klärt mich mal auf.

    7. Naja das geht es direkt aufs Trinkgeld …

      Ob ich von 22,80 auf 25 runde oder von 23,30 ist auch schon wurscht.

    8. Witzige daran ist, dass eigentlich Barzahlungen höhere gebühren haben. Das heißt er macht gern schwarz und hinterzieht die Steuer, wenn man lustig sein will, bei der Finanz melden

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