Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die Änderung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch (StGB), um das Versenden von Penis-Bildern – sogenannte Dick-Pics – unter Strafe zu stellen. Ein Inkrafttreten ist für den 1. September geplant, hieß es aus dem Justiz- und Frauenministerium. Voraussetzung ist, dass die Bilder unaufgefordert geschickt wurden. Umfasst von der gesetzlichen Regelung soll jegliche Form der elektronischen Kommunikation sein.

    Konkret wird es gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln, wenn damit eine Belästigung einhergeht. Das Verbot umfasst u.a. SMS, MMS, Faxe, E-Mails, Sofort- Nachrichten, Postings oder die Übermittlung über Mechanismen wie Airdrop oder Bluetooth. Sollte durch das (mehrfache) Übermitteln von Genitalbildern ein anderer strengerer Tatbestand verwirklicht werden, wie etwa die „beharrliche Verfolgung" (Stalking) durch den Paragrafen 107a StGB, kommt der strengere zur Anwendung.

    https://tt.com/go/30910020

    Von Ferina27

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    13 Kommentare

    1. wantilles1138 on

      Ich finde ja prinzipiell, dass etwas mit jemanden falsch läuft, der einfach so Bilder von seinem Beidl herumschickt. Zum Schluss werden solche Leute noch Politiker, unvorstellbar.

    2. Na immerhin, hat a bissi lange gedauert.

      Fax is vielleicht doch a bissi übertrieben

      ![gif](giphy|Tq2tPTrQANKfK)

    3. OriginalRelative8364 on

      Versenden von Genitalbildern wird strafbar (was es sowieso bereits ist), nicht nur das Versenden von „Dick-Pics“

    4. > Umfasst von der gesetzlichen Regelung soll jegliche Form der elektronischen Kommunikation sein.

      Also ausgedruckt und ins Postkastl ist noch okay!

      Jetzt mal ernsthaft:
      Bissl wundern tuts mich schon dass es hier einen expliziten Eintrag braucht und nicht einfach allgemein in sexueller Belästigung gehandhabt wird… Aber I hab ned Jus studiert, die werdens schon wissen…

    5. Klingt logisch. Bin ein Mann und käme aber nie auf den Gedanken, jemanden ein Foto vom „Junior“ zu schicken. Der ist Privat.

    6. > Konkret wird es gerichtlich strafbar, Genitalbilder unaufgefordert im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln

      Also wenn man vorher höflich fragt, darf man das schon noch?

    7. DeadlyCareBear on

      Arbeite mit einem Dermatologen zusammen, Privatordination hat er mittlerweile nurnoch. Der kriegt regelmäßig ungefragt Genitalbilder von Patienten für einen kurzen Blick.

      Interessant ob seine grundsätzliche Patient-Arzt-Connection reicht um ein das „unaufgefordert“ auszuhebeln.

    8. Gut so

      Keine Ahnung was mit nen Typen falsch läuft wenn der sowas versendet. Bin selbst einer und verstehe es ned

    9. Es werden N.B. schon *alle* Bildaufnahme von Genitalien, die *unaufgefordert* und *absichtlich* übermittelt werden, strafbar sein …

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