
Ich mein, dieses mal ist es ja von der formulierung nicht so schlimm aber wirklich:
Wenn die unbedingt terroristen überwachen wollen, sollen sie sich hald gute Hacker besorgen bevor sie in eine verpflichtende Sicherheitslücke einbauen…
https://i.redd.it/euhfey6kkx4f1.jpeg
Von Herzog_Volpe
4 Kommentare
Für Massenüberwachung eignet sich das nicht und verpflichtende Sicherheitslücken gibt’s auch nicht. Mir kommt vor, als solltest du dich koch ein bisschen einlesen. Außer du redest von den EU Vorhaben und den Messengerdiensten, aber da hat der VfGh nichts zu sagen.
Edit: es geht ja darum, dass sie auf richterliche Anordnung einen Trojaner aufspielen, das lässt sich aber halt gegen alle politischen Gegner richten, abhängig davon wer gerade an der Macht ist. Zusätzlich schafft man halt finanzielle Incentives entdeckte Sicherheitslücken nicht zu melden, was dann alle unsicherer macht.
Soweit mir bekannt hat der Verfassungsgerichtshof erst einmal ein Gesetz zu dem Themengebiet aufgehoben und zwar den Bundestrojaner im Jahr 2019.
Der Post suggeriert jedoch mit dem Titel „Alle Jahre wieder“, dass es bereits öfter zu solchen Aufhebungen gekommen ist.
Um welche Urteile handelt es sich dabei?
Die Versuche sind immer wieder Oasch – unbestritten.
Da man am Ende des Tages aber viel zu abgebrannt ist um die entsprechenden zero-days zu kaufen wird die Gschicht so oder so nix.
ich freu mich das wer das anspricht ich hab das gefühl das thema ist ein wenig überschaubar weils vielen villeicht einfach wurscht ist