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    18 Kommentare

    1. InnocentAlpaca on

      Warum sollte das nicht so sein? Ist einfach eine Preiserhöhung von 0,05€ pro Getränk.

      Wie die begründet ist, ist doch egal.

    2. Keine Idee was der „Ausgleichsbeitrag“ sein soll? Die Firma die bei uns die paar wenigen Automaten betreibt schlägt nur Pfand drauf.

    3. Warum sollte es nicht legal sein? Wer soll das sonst bezahlen, außer der Kunde – die Mama vom Automatenbetreiber? Grundsätzlich kann der Betreiber seine Preise frei festlegen.

    4. Naja, ergibt schon Sinn wenn man bedenkt, dass der automat sonst ständig 5c-Stücke ausspucken müsste.

    5. architectureNomad on

      Er will einfach nur nicht Preiserhöhung hinschreiben u hat iwie a bessere Erklärung gesucht.

    6. Der Automaten Betreiber muss die 5cent anführen weil er keine Rücknahme anbietet. Steht auch so auf dem Zettel

    7. Es steht jedem frei, NICHT zwanghaft 5 Minuten nach dem fortgehen von zu Hause, Geld im nächsten Automaten zu lassen, der dir völlig überteuert irgend ein zuckerwasser verkauft….

    8. Wenn in der Nähe genug Supermärkte sind, dann kaufs doch dort bei diesen Supermärkten und Spar dir so den Extra-Preis? Hä

    9. Ist schon a selten dumme Frage auf Reddit zu stellen anstatt den angegebenen Paragraphen einfach nachzuschlagen. Und ja, da Steht wörtlich dass diese zusätzliche Abgabe zu entrichten ist für Automaten

    10. Creative_Low4924 on

      Was? Wie bitte?

      >hey, wir haben weniger Arbeitsaufwand mit unseren Pfandgebinden, deswegen machen wir die teurer!

      Auf welchem verfickten Planeten ergibt das Sinn? Oh, wir sind im Österreich. Alles klar, weitermachen. 

    11. Naja, wenigstens sagen die was.

      Normalerweise wirds einfach entsprechend teurer.

    12. in 5 Sekunden mit google gefunden: [https://www.recycling-pfand.at/downloads/ewp-ausgleichsbeitrag.pdf](https://www.recycling-pfand.at/downloads/ewp-ausgleichsbeitrag.pdf)

      Höhe des Ausgleichsbeitrags:

      * beträgt aktuell EUR 0,038 je Gebinde
      * Der Ausgleichsbeitrag wird durch die EWP jährlich evaluiert, allfällig angepasst und auf der Website veröffentlicht

      Und es gibt eine Ausnahme: Gibt es nachweislich in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) des Automa­ten eine Vereinbarung mit einer Rücknahmestelle und wird auf diese deutlich sichtbar verwiesen, entfällt der Ausgleichsbeitrag.

    13. Der Ausgleichsbeitrag ist 0,038€/Gebinde. Der Automatenbetreiber schlägt also 1ct oben drauf.

      Wer den Ausgleich zahlt, ist nicht geregelt. Nur Erstinverkehrbringer muss an EWP gGmbh zahlen. Ob das aus dem Gewinn gedeckt wird oder von Kunden eingehoben wird, ist nicht geregelt.

      Frei nach ökonomischer Rechnung entgehen dem Automatenbetreiber damit auch Gewinne, weil das 5ct teurere Produkt weniger nachgefragt wird.

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