Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage. Ich bin Grenzgänger und habe noch nichts unterschrieben. Mich persönlich stört vor allem, dass sie meinen Urlaub einbehalten und nicht auszahlen wollen

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    Von AlphaGigaChadMale

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    5 Kommentare

    1. Grund ist egal, solange sie die Kündigungsfrist beachten können sie auch völlig ohne Grund.

      Resturlaub muss ausbezahlt werden (oder bis dahin abgebaut). Allerdings in der ersten Jahreshälfte nur aliquot. Bei Mitte Mai müssten das dann eigentlich 9 Tage sein, wenn du 25 im Jahr hast – Hast du die vielleicht schon aufgebraucht? Sonst vielleicht auch einfach mal nachfragen, wie das gemeint ist, bevor du’s gleich eskalierst

    2. Urlaub können sie nicht einbehalten. Auch wenn du gekündigt wurdest und freigestellt wirst, erfordert der Urlaub (bzw das Verbrauchen während der Freistellung) die beiderseitige (also auch deine) Zustimmung. Unterschreib nichts, schon gar keine Einvernehmliche.

      Geh sofort zur Arbeiterkammer und lass dich beraten.

    3. Puh, da würd ich statt einer einvernehmlichen Auflösung um eine Dienstfreistellung bitten. Bei der Einvernehmlichen hast ja soweit ich weiß nicht direkt ein Recht auf Arbeitslosengeld (?) – wie von anderen bereits erwähnt -> mal bei der AK nachfragen (oder deiner Gewerkschaft falls du Mitglied bist)

    4. JarjarSwings on

      Sie stellen dich für 1.5 Monate frei, so viel resturlaub kannst du gar nicht haben.
      Und üblicherweise wird mit der Freistellung der returlaub abgegolten.

      Da dort steht dass du 2 Jahre dort warst, schätze ich mal das sich das mit dem resturlaub nicht ausgehen würde. Sie schenken dir also eigenen Zeit.
      Ist wahrscheinlich nur blöd formuliert und es steht im Arbeitsvertrag.

      Aber kontaktiere zur Sicherheit trotzdem die arbeiterkammer, kann ja nicht schaden.

      Und du wirst ja auch noch bis zum Ende der Freistellung bezahlt.
      Dort bekommst du auch noch anteilig urlaubs/weihnachtsgeld.

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