Im zweiten Bild vom Februar sieht man, dass der Hinweis **“Dauerhaft günstiger“** vom Preisschild entfernt wurde.
Von daher schaut das korrekt aus bzw. ist keine offensichtliche Täuschung.
Strange_Flatworm1144 on
Weil es günstiger als der angebliche Ausgangspreis ist, egal ob der gestiegen ist oder nicht.
Deep_Blackberry_203 on
Kann es sein, dass bei den Rabatten nur der Preis aus dem letzten Monat gilt? Also wenn sie Jänner wieder den Preis raufschrauben und im Februar den Preis senken und als Aktion ausschreiben. Zumindest ist es so bei [E-Commerce](https://www.wko.at/noe/e-commerce/e-commerce-rechtsfrage-9).
Realistic-Major4888 on
Also als Verbraucher darf man schon etwas mitdenken und muss nicht so naiv sein. Klar sind solche Versprechen nur oberflächliche Werbemittel.
Aber hier sehe ich kein Problem, ein Produkt war in der Vergangenheit günstiger und als „dauerhaft günstig“ gekennzeichnet, das hat sich geändert.
„Dauerhaft günstig“ würde ich als „Längerfristig günstig“ und nicht als „bis in alle Ewigkeit günstig“ interpretieren.
Huge_Factor_790 on
Werden bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben, haben Unternehmer auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.
7 Kommentare
Im zweiten Bild vom Februar sieht man, dass der Hinweis **“Dauerhaft günstiger“** vom Preisschild entfernt wurde.
Von daher schaut das korrekt aus bzw. ist keine offensichtliche Täuschung.
Weil es günstiger als der angebliche Ausgangspreis ist, egal ob der gestiegen ist oder nicht.
Kann es sein, dass bei den Rabatten nur der Preis aus dem letzten Monat gilt? Also wenn sie Jänner wieder den Preis raufschrauben und im Februar den Preis senken und als Aktion ausschreiben. Zumindest ist es so bei [E-Commerce](https://www.wko.at/noe/e-commerce/e-commerce-rechtsfrage-9).
Also als Verbraucher darf man schon etwas mitdenken und muss nicht so naiv sein. Klar sind solche Versprechen nur oberflächliche Werbemittel.
Aber hier sehe ich kein Problem, ein Produkt war in der Vergangenheit günstiger und als „dauerhaft günstig“ gekennzeichnet, das hat sich geändert.
„Dauerhaft günstig“ würde ich als „Längerfristig günstig“ und nicht als „bis in alle Ewigkeit günstig“ interpretieren.
Werden bei Sachgütern Preisermäßigungen in Beträgen oder in Prozenten bekanntgegeben, haben Unternehmer auch den vorherigen niedrigsten Preis anzugeben, der zumindest einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen vor der Anwendung der Preisermäßigung in demselben Vertriebskanal verlangt wurde.
https://www.wko.at/stmk/handel/lebensmittelhandel/zweites-modernisierungsrichtlinie-umsetzungsgesetz–moru
Ich find Hofer lässt immer mehr nach, wenn ich kann geh ich lieber zum Lidl
Weil ich als Hofer Lagerist 100€ jährlich Grundgehalt Erhöhung bekommen habe. Noch dazu alle Zuschläge erhöht.