Ich bitte um eure Hilfe.

    Ich bin im Juni 2024 in einen leeren Parkplatz (der ein Privatgrundstück war) gefahren.
    Dafür habe ich im Aug. eine Strafe von 395€ von einem Anwaltsbüro erhalten und diese auch bezahlt.
    Jetzt im März 2025 habe ich einen neuen Strafzettel von Besitzwechsels.at erhalten mit einer weiteren Strafe von 156€. Für die selbe Sache, das selbe Foto von meinem Fahrzeug, das selbe Datum und die selbe Uhrzeit.

    Soll ich das auch noch bezahlen ?

    Nach 8 Monaten ?

    https://i.redd.it/ot9hm2gn3cne1.jpeg

    Von utahklement

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    13 Kommentare

    1. Google die Firma einfach Mal. Ich glaub du kannst dir selbst ein Bild machen.

    2. Schwammarlz on

      Würde ich nicht bezahlen. Das ist die Rechnung für einen Service, welchen der Besitzer in Anspruch nimmt und bezahlen muss. Die versuchen das auf dich abzudrücken. Du hast deine Strafe bereits bezahlt. Hab selbst keinen juristischen Hintergrund aber das wäre in meinen Augen einfach nicht nachvollziehbar.

      In einem anderen beispiel – du musst ja auch nicht plötzlich das Gehalt von einem Türsteher bezahlen nur weil du mal aus einem Club gezogen wurdest.

    3. bigniklittle on

      Hab selber schon das Leergeld für diese Masche zahlen dürfen.
      Erste Klage gegen Besitzstörung gezahlt nach 9 Monaten wieder eine von einem „anderem“ Besitzer erhalten.
      Diese aber NIcht eingezahlt sondern per Eingeschriebenen Brief darauf verwiesen, dass Besitzstörung schon bezahlt wurde und bei weiteren Klagen wegen Besitzstörung Rechtliche Schritte eingeleitet werden.
      Nichtsmehr gehört… bis jetzt.

    4. deep_minded on

      Du hast weder von der Anwaltskanzlei einen Strafzettel erhalten, noch ist das ein Strafzettel. Das erste Schreiben von der Kanzlei, das du gezahlt hast, war ziemlich sicher die Drohung einer Klage, aber bei Bezahlung des Betrages wird davon abgesehen. Was, das hier sein soll ist mir unerklärlich, auf keinen Fall was zahlen.

    5. Ich bin kein Anwalt aber:

      Besitzstörungsklage hat eine Frist von 1 Monat, die könnten nur mehr auf Schadenersatz klagen. Einen Schaden gibt es aber nicht wirklich 

    6. BuyerDue4371 on

      Wie oft müssen die Bildmaterial anschauen und in Rechnung stellen? Plausibilitätsprüfung klingt ja echt an den Haaren herbeigezogen.

    7. Daenemarker on

      Das sieht alles nach Leistungen aus, die dem Vertragspartner gegenüber zu verrechnen sind. Lass dich Mal von der AK beraten

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