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    6 Kommentare

    1. „Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92 Mrd. Euro im Jahr 2023. Die Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. Euro.“

      Also Zahlen sie eine Strafe von 0,08% des Jahresumsatzes. Na das wird ihnen sicher eine Lehre sein.

    2. >Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10 Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. Euro. „Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen präventive und repressive Zwecke, was eine angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine abschreckende Wirkung erzielt wird“.

      Mögliche Obergrenze der Strafe 9.000Mil.
      Strafe: 70 Mil und gleichzeitig von abschreckender Wirkung reden – genau mein Humor 😂. A jeder Falschparker zahlt mehr im Verhältnis zum Gehalt.

    3. Ich mag die Rewe auch nicht, aber hier geht’s nicht um Preiserhöhungen, sondern darum, dass sie die Übernahme einer Verkaufsfläche nicht beim BWB gemeldet haben. Dafür ist die Strafe schon sehr heftig, find ich.

    4. einfach eine strafe von 10-15 Milliarden, dann is das Budget loch gestopft

      aber nein lieber mehr und höhere Steuern für uns und bei der Bildung abzwacken

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