Guten Morgen zusammen, meine Situation ist wie folgt: Ich habe im September 2024 mit dem Masterstudium begonnen und mich entschieden, mich für das dges-Stipendium zu bewerben. Im Februar 2024 habe ich bei einem Unternehmen angefangen, in dem ich noch immer arbeite, und habe daher den Status einer studentischen Hilfskraft. Ich habe jetzt das Ergebnis erhalten, dass es nicht akzeptiert wurde, aber ich kann die Berechnungen und die Gründe für die Ablehnung nicht nachvollziehen. Ist das monatliche Mindestgehalt IAS? Woher weiß ich, ob mein Einkommen aus dem Jahr 2024 berücksichtigt wurde, auch wenn ich den Status noch nicht habe? Kann mir jemand helfen oder mir zeigen, wo ich weitere Informationen bekommen kann, um das besser zu verstehen?

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    Von Me_MR

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