
Hallo zäme
Ich wäre wirklich froh um eure Meinung hierzu.🙏 Vielen Dank für alle, die sich kurz Zeit nehmen!🙏❤️
Ich bin der Hauswart des Gebäudes, in dem ich eingemietet bin (Kanton LU). Die Verwaltung (Sitz in Stadt Zürich) hat mich gebeten, eine Wohnungsabnahme durchzuführen, sodass sie nicht extra nach Luzern kommen müssen. Die Verwaltung hat mich dafür auch im Voraus bezahlt (50.- TWINT).
Ich habe dem aktuellen Mieter, der bis 31.03.2024 (gestern) die Wohnung gemietet hat, bereits letzte Woche geschrieben, um einen Termin zu vereinbaren. Er hat mir mehrere Tage nicht geantwortet. Ich habe ihm darauf nochmals geschrieben, in einem etwas harscheren Ton. Darauf drohte er mit Polizei.
Das Ding ist, dass auch schon die Verwaltung ihn seit 2 Wochen zu kontaktieren versucht, per Telefon und per Post (eingeschrieben sogar). Und er hat nie geantwortet. Daher habe ich ihm auch vorgeschlagen, er kann die Schlüssel einfach in meinen Briefkasten legen. Die Mietkaution kann dann aber nicht garantiert zurückgegeben werden. Darauf wurde er HÄSSIG!
Bin ich im Unrecht und war ich zu “frech”? Ist die Drohung des Mieters legitim, die Polizei zu involvieren?
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Von l1br00