
Hallo zusammen, ich habe schon seit einiger Zeit vor, nach Norwegen zurückzukehren. Ich habe auf der UDI-Website gelesen, dass man, wenn man während eines Besuchs mit einem visumfreien Reisepass eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis beantragt, bleiben kann, bis der Antrag durchgeht, selbst wenn die visumfreie Aufenthaltserlaubnis vor der Antragsdurchführung abläuft. Dies ist auf diese Webseite.
Nun, die Terminologie ist hier etwas vage. Gilt dies auch für das Arbeitssuchendenvisum für Fachkräfte? Und wenn ja, wie verhält sich das dann mit den Anforderungen für das Arbeitssuchendenvisum? Das Arbeitssuchendenvisum ist ab dem Tag Ihrer Einreise nach Norwegen 6 Monate gültig. Wäre das Arbeitssuchendenvisum rückwirkend ab dem Datum gültig, das Sie in Ihrem Reisepass eingetragen haben? Was ist, wenn die Bearbeitungszeit des Antrags länger als 6 Monate beträgt? Welche Regeln gelten in der Zwischenzeit? Die Grenzen sind alle ziemlich verschwommen.
Der Grund für meine Frage ist, dass es in Norwegen viel einfacher ist, Unterlagen einzureichen als bei einer Botschaft, und da ich in Norwegen bin, könnte ich in der Zwischenzeit Dinge wie Sprachtests machen. Ich würde UDI selbst fragen, aber sie nehmen erst am 12. August Fragen entgegen. Ich habe vor, dieses Jahr umzuziehen, aber die Einzelheiten sind deshalb alle noch ungewiss.
https://old.reddit.com/r/Norway/comments/1dyzq3l/visa_application_question/
Von funkmasta8
1 Kommentar
I would advise you to wait until UDI opens an email line again and asking them a question there.
However, I don’t always get an answer haha.
It is safer to get the answer in writing as I know people who were charged with visa violations when they did specifically what UDI said on the phone.