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Bei der Beantragung einer Gründungsgenehmigung wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen noch nicht existiert. Ich muss jedoch so tun, als ob es bereits existiert, wenn ich angebe, für welches Unternehmen ich den Antrag stelle, richtig (als ich das RCS anrief, sagten sie mir, ich müsse die Genehmigung einholen, bevor ich ihnen die Unterlagen zur Gründung des Unternehmens zusende)? Das Einzige, worüber ich mir also sicher sein muss, ist, dass der Firmenname noch nicht existiert, was ich über das RCS bestätigen kann?
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Am Ende des Prozesses zur Erteilung der Genehmigung gibt es eine Liste der Dokumente, die ich beifügen muss. Die "angekreuzt" Dokumente sind, soweit ich weiß, obligatorisch. Worüber ich mir nicht sicher bin, ist:
a. Wo füge ich diese Dokumente an? Es scheint nirgendwo ein Feld zum Anhängen von Dokumenten zu geben. Muss ich sie einsenden, nachdem ich die Genehmigung zur Einrichtung über meinen Guichet übermittelt habe, oder kann ich sie anhängen, nachdem ich das Genehmigungsformular ausgefüllt habe? https://imgur.com/ADkIPUY
b. die "Anhangskatalog" verfügt auch über die "Stempel der Kanzlei" (da ich eine Zahlung leisten muss, damit meine Anfrage bearbeitet wird). Aber das scheint nicht zu den obligatorischen Dokumenten zu gehören. Ich nehme also an, dass ich es nicht bezahlen/einreichen muss? https://imgur.com/2TBgnPf
Danke für jedes Feedback!
https://old.reddit.com/r/Luxembourg/comments/1d9tnkj/some_questions_on_company_fundation/
Von De_Noir