
Foto: YONHAP News Ab kommenden Herbst kann Tierquälern in schwerwiegenden Fällen die Haltung von Tieren für bis zu fünf Jahre verboten werden. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Angelegenheiten teilte am Montag mit, dass die Änderungen des Tierschutzgesetzes am Dienstag verkündet werden und am 28. Oktober nächsten Jahres in Kraft treten werden. Gemäß den Änderungen kann, wenn ein Tierbesitzer wegen Tierquälerei angeklagt wird, das Sorgerecht für die betreffenden Tiere zurückgehalten werden, bis der Fall durch ein endgültiges Gerichtsurteil geklärt ist. Außerdem dürfen Personen, die wegen Tierquälerei verurteilt wurden, für einen bestimmten Zeitraum keine Tiere aus örtlichen Regierungseinrichtungen adoptieren. Die Überarbeitungen legen außerdem klar fest, dass das Zurücklassen eines Tieres in einer Tierklinik oder Tierpension als Aussetzung gilt.