Man kann in Österreich ein sechsjähriges Mädchen vergewaltigen und bekommt nicht mal die Hälfte der möglichen Höchststrafe von 10 Jahren. Mir fällt kein einziger Grund ein in diesem Fall nicht die Höchststrafe auszusprechen.

    De fakto kommt der "Herren" nach 2/3 der Haftstrafe (wie die große Mehrheit aller Häftlinge) wieder frei. Vielleicht gibt’s noch die Fußfessel.

    Ich hoffe der Richter schläft heute besonders gut. Mein Glauben in den "Recht"staat ist durch solche Urteile nachhaltig erschüttert. In welcher Welt ist dieses Urteil nur annähernd dem Rechtsempfinden der Bevölkerung angemessen?

    Wir machen vieles besser als die Amerikaner aber in Sachen Strafmaß haben die uns einiges voraus.

    So, genug davon.

    Habt noch einen schönen Tag.

    https://wien.orf.at/stories/3350938/

    Von SovietGrowth

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    16 Kommentare

    1. Da fehlen einem die Worte. Absolutes Versagen des Rechtsstaates. Der Richter gehört seines Amtes enthoben, dem Pädo sein Name veröffentlicht.

    2. Offenbar fand die Staatsanwältin das Urteil angemessen. Und die kennt den Fall besser als ich.

    3. > „Er hat vorher Potenzmittel eingenommen“, meinte der Verteidiger. Deswegen habe sich der Mann „in einem unkontrollierbaren Zustand befunden“.

      ????????????????????????????????????????????????????????

      In solchen situationen wünsche ich mir echt das wir Gefängnisse hätten wie in der US….

    4. StillerLurker on

      lächerliche 4,5 jahre für die vergewaltigung EINES SECHSJÄHRIGEN MÄDCHENS (!!!), besitz von kinderpornografie (5.500 bis 6.000 dateien!!!) und die verbreitung davon?

      also darüber kann man eigentlich nur noch lachen

    5. So aus Interesse:

      Welche Strafe wäre denn deiner Meinung nach angemessen OP?

      Lebenslänglich? Ev. eine Hand abhacken? Steinigen? Todesstrafe? Was hätten wir denn gerne?

      Nachtrag:
      Nicht einfach feige auf Pfeil nach unten drücken, sondern konkret was dazu sagen. Wir wollen das wissen.

    6. Mountain_Hearing_689 on

      Und wenn ich die Todesstrafe forder bin ich hier wieder ein rechter FPÖ Nazi und unmensch blabla.

      Diese leute sind ebenfalls ein teil des Problems

    7. schwarzmalerin on

      Ach, vielleicht kriegt er anderweitig seine Strafe. Solche Typen haben ein gewisses Standing im Häfen.

    8. Sheeprevenge on

      >Mir fällt kein einziger Grund ein in diesem Fall nicht die Höchststrafe auszusprechen.

      [Das StGB gibt die vor](https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/60/P34/NOR40017123)

      >lch hoffe der Richter schläft heute besonders gut. Mein Glauben in den „Recht’staat ist durch solche Urteile nachhaltig erschüttert. In welcher Welt ist dieses Urteil nur annähernd dem Rechtsempfinden der Bevölkerung angemessen?

      Der Richter muss halt anhand der Gesetze entscheiden. Wenn da nicht mehr drin is, dann kann er auch nix machen. Da müsstest dich an den Nationalrat wenden, damit das Gesetz verschärft wird.

    9. Flaky_Answer_4561 on

      Was manche nicht verstehen, solche Kuschelurteile die keiner nachvollziehen kann können zu Selbstjustiz führen und das will ja denke ich auch keiner oder?

    10. The_Real_TeaK on

      Ich war 2 mal als Geschworener dabei und hab zumindest die Einführung ins Strafrecht auf der Uni hinter mir.

      Jemand hat eh schon Milderungsgründe nach dem StGB verlinkt.
      Die Richter haben mir als geschworener auf Nachfrage erklärt, dass man bei der Beurteilung des Strafmaßes grundsätzlich erstmal von der Hälfte der Maximalstrafe ausgeht und von dieser dann rauf/runter argumentiert.

      Die Maximalstrafe ist für „richtig krasse Fälle“ vorbehalten.

      Darüber hinaus geht es bei ins nicht um Vergeltung sondern um General- und Individualprävention.

      Solange man davon ausgehen kann, dass ein Täter nach seiner Haftstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Gefahr mehr für andere darstellt gibt es keinen Grund mehr in sein Freiheitsrecht einzugreifen.

      Das maximale Strafmaß kann auch speziell zur Abschreckung dienen.

    11. WTF_software on

      Na na na. Wer wird denn da Richter*Innen und damit den Rechtsstaat, eine Säule unserere Demokratie™ kritisieren?

      Zerbrechen Sie nicht an der Gemeinheit!? Zerbrechen Sie!?

      Und überhaupt, haben Sie einen Dr Jus? Sind Sie ein langjähriger anerkannter Experte™? Wenn nicht, dann brauchen Sie überhaupt nicht mitreden. Urteile der Justiz sind zu akzeptieren, basta!

    12. compulsorycreed on

      Wir wissen halt alle nicht, was da genau vorgefallen ist. „Sexuelle Handlungen vorgenommen“ kann ja alles sein. Klar, ist alles schlimm, aber würde das Urteil eventuell in ein anderes Licht rücken.

    13. Naja grad wennst wegen was mit Kindern einsitzt, hast es im häfn sicher nicht leicht. Lächerlich, aber wennst dem Finanzamt mal 2k schuldest, buh lebenslang

    14. > Es sei aber „nur ein Mal passiert“

      Es ist nicht *passiert*, du hast es mit Vorsatz *getan*.

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