Keine Entschädigungen wegen Kerosinmangels: Bleiben Flugreisende bald auf ihren Kosten sitzen?

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    23 Kommentare

    1. Drizzt_1990 on

      Wenn das noch lange dauert und mein Flug im Novemeber ohne Erstattung der Kosten nicht stattfindet fackel ich der Lufthansa ihren Firmensitz ab.

      Irgendwann reichts dann auch…

    2. Wenn jetzt wegen Kerosinmangels viele deutsche Fans nicht zur Fußball-WM fiegen können, dann wäre das schon irgendwie traurig, aber als unbeteiligte Person auch echt lustig.

    3. Ah ja, mal wieder eine Frage in der Überschrift. Kann man klassisch immer mit Nein! beantworten.

    4. Hanshautreinhart on

      Genau. Der Vertragspartner erbringt keine Leistung und der Kunde muss zahlen. So ein dummer Schwachsinn.

    5. Der-Schnelle-Ben on

      >Ob ein Kerosinmangel schon nach der aktuellen Rechtslage als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist juristisch umstritten. Wird die Lieferunterbrechung staatlich verursacht oder kommt es zu Luftraumsperrungen, dürfte das der Fall sein. 

      >Reine Beschaffungsprobleme, die wegen einer besonders großen Nachfrage zustande kommen, gelten dagegen als unternehmerisches Risiko. Was in der aktuellen Situation überwiegen würde, ist unklar.

    6. Professional_Class_4 on

      Die Flugreisenden bleiben also auf den „Kosten“ sitzen die für die Fluggesellschaft z.T. nicht angefallen sind weil sie ja kein Kerosin kaufen konnten?

    7. Desperate-Angle7720 on

      Genau, die Kunden tragen das unternehmerische Risiko der Airlines. Schon klar

    8. IchMagTequila on

      Alle mal ruhig durch die Hose atmen: Das ist der Lobbyverband der Airlines. Es müsste schon eine echt beschissene Regierung sein, wenn die sowas ins Gesetz aufnimmt, aber dann nicht vernünftig definiert – wir sind am Arsch.

      Aber im Ernst: „Lobbyverband macht bescheuerten Vorschlag“ ist wirklich nichts neues.

    9. DonQuix0te_ on

      „Der Verband der Luftverkehrswirtschaft fordert“

      Tja, und ich fordere eine Penthouse-Wohnung in den Kölner Kranhäusern. Heißt ja noch lange nicht, dass ich die auch bekomme 🤣

    10. wernerwiener on

      Hier muss man unterscheiden: Wird ein Flug gestrichen weil der Airline der Sprit zu teuer ist, sind sie Entschädigungspflichtig. Muss ein Flug gestrichen werden weil (physisch) kein Kerosin verfügbar ist, also die Airline keinen Hebel hat um einzugreifen, würde ich das auch als Force Majeure sehen.

    11. Geht hier um die 250€-600€ Entschädigungen bei Flugausfällen/Verspätungen nach EU261 meine ich.

      Nicht darum, dass die Leute ihr Geld nicht zurückkriegen wenn der Flug ausfällt.

    12. Um das einzudämmen könnte man Privatjets verbieten oder extrem hoch besteuern. Dann wäre mehr Flugzeugtreibstoff für große Flugzeuge übrig wo mehr Leute reinpassen.

      Stattdessen kriegen die Reichen alles in den Arsch geschoben.

      Auch möchte ich anmerken das es vielleicht nicht im allgemeinen Interesse ist Steuergelder zu benutzen um es den Bürgern einfacher zu machen im Ausland Geld auszugeben. Wir haben Tourismusgewerbe in Deutschland der das gebrauchen könnte.

    13. Tjo, einmal aufs Zahlfleisch runter ist vielleicht genau das, was unsere Regierung braucht um in der Energiewende mal in die Pötte zu kommen. Ist ja nicht nur für Naturschutz sondern auch für Sicherheit und Wirtschaft sinnvoll. Was für Optionen es für Kerosin gibt ist allerdings noch fraglich.

      Kleine Maschinen können schon sehr gut alternativ mit Energie versorgt werden.

    14. Interesting_Elk335 on

      Wie viel Kerosin hat eigentlich die Bundeswehr auf Vorrat? Nicht, dass wir wehrlos dastehen

    15. redcremesoda on

      In Fällen, in denen Fluggesellschaften bestimmte Flüge gezielt streichen, wird die Ausrede „außergewöhnliche Umstände“ vor Gericht wohl kaum Bestand haben. Ich denke also, dass den meisten Passagieren eine Entschädigung zusteht, wenn sie darauf bestehen.

      LH oder KLM können zum Beispiel nicht einfach eine Handvoll Flüge aufgrund von Treibstoffengpässen aussuchen, um sie zu streichen, und dann behaupten, sie hätten nichts dafür können.

    16. carbonara4breakfast on

      Der Titel ist irreführend bis falsch (und auch im Artikel wird es nicht klarer):

      Auch bei einem außergewöhnlichem Umstand haben Passagiere ein Recht auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistung (Verpflegung und Hotel falls der nächste Ersatzflug z.B. erst später geht)

      Selbst wenn die Kerosinsituation also als außergewöhnlicher Umstand gelten würde, blieben Flugreisende nicht „auf ihren Kosten sitzten“, sondern bekommen nur keine pauschale Ausgleichszahlung (d.h. nicht die bekannten XXX€ überwiesen).

    17. D_is_for_Dante on

      Wie kann das legal sein? Andere Airlines schaffen es auch sich gegen das Risiko abzusichern. Pech gehabt würde ich sagen. Unternehmerisches Risiko nennt sich das.

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