Shibuya-Websitebetreiber wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht verurteilt, indem er einen „Spoilerartikel“ veröffentlichte, in dem die Handlung des Films „Godzilla 1.0“ erklärt und das Ende preisgegeben wurde. 18 Monate Bewährungsstrafe, 1 Million Yen Geldstrafe.

https://mainichi.jp/articles/20260415/k00/00m/040/316000c

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