
Bisher galt eine Regelung, wonach nur Raser-Fahrzeuge im Alleineigentum des Lenkers beschlagnahmt werden dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hob diese Bestimmung auf
https://www.derstandard.at/story/3000000315915/auch-geleaste-raser-autos-koennen-kuenftig-beschlagnahmt-und-versteigert-werden
Von affengulasch
12 Kommentare
Zeit is wordn. War längst überfällig..
Jetzt noch von den Leuten wo das Auto auf Mama ubd Papa geschrieben ist
Amen
Sehr gut.
Was auch nötig ist: Motorräder, die beim Vorbeifahren Gehörschäden aufgrund extrem lauter BRPRPPRPRPPP Furzgeräusche verursachen, einkassieren. Ein Planquadrat an gewissen Bundes- und Landstraßen an einem Wochenende würd schon reichen und die ärgsten Irren wären schon weg.
Gilt das dann auch wenn die mim sito von einem Freund unterwegs sind. Hab einen Kollegen der gsagt hat als das gesetz gekommen ist sie machen das einfach so dass sie gegenseitig das auto tauschen zum „hatzen“ damits nicht eingezogen werden kann. Wäre toll wenn man solche Spielereien jetz auch aushebeln könnte
Ab 2028. Ich finds ehrlich gesagt etwas fragwürdig, aber wenn die Damen und Herren Verfassungsrichter meinen…
Ich verstehe nicht, wie man sowas schafft.
Man muss 70km/h INNERORTS zu schnell fahren, heißt 100 in der 30er oder 120 in der 50er
WIE schafft man es SO schnell zu fahren im Ortsgebiet? Bzw. wieso will man das?
Dachte vor Kurzem mal gelesen zu haben, dass bisher noch kein einziges beschlagnahmtes Fahrzeug versteigert wurde (und die Zahl generell niedrig ist)
Weiß nicht, ob es an rechtlichen Hürden scheitert, oder ob diese Regelung einfach nicht so streng umgesetzt/vollstreckt wird
und wann kommt mal was gegen besoffene? 🙂
oh wait… die werden ja geschützt weil KuLtUr
Hab mich schon gefragt wie das überhaupt zum VfGH kommt, weil ja keiner einen Individualantrag stellen wird dass er _nicht_ durch Beschlagnahmung bestraft wird; ein Täter auch vor Gericht das nicht vorbringen wird und ich mir nicht vorstellen konnte dass die Behörde die Bestimmung für verfassungswidrig hält und das beim Gericht vorbringt.
Aber der Artikel klärt auf! Das Gericht hat einen Normenprüfungsantrag, und zwar aus anderen Gründen, gestellt.
Jetzt gewinnen die Diplomaten(-kinder) jedes Rennen. /s
Versteh ja die Beschlagnahmung, aber auf welcher Grundlage wird es versteigert? Ich mein, das Auto gehört dem Raser ja nicht, sondern dem Leasinggeber.
Kann da jemand Licht ins dunkel bringe?