https://www.birgun.net/haber/istismar-dosyasi-boyle-kapatildi-isirmadi-ve-bagirmadi-702541

    In der Akte „Missbrauch eines 14-jährigen Kindes“ wurde mit der Begründung „Keine Reaktion durch Beißen und Schreien“ entschieden, dass kein Strafverfolgungsbedarf bestehe.

    Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der forensische Interviewer einen Bericht vorgelegt hatte, der „im Hinblick auf die Ursache-Wirkungs-Beziehung konsistent“ war.

    Mädchenaussage: „Er steckte mir seine Genitalien in den Mund“

    „Während E.Ö. zu Hause war, sagte er: ‚Ich habe Beweise, soll ich es Ihrer Familie erzählen?‘ Er fing an, darüber zu reden, wie meine Ex-Freundin mich als Jungfrau verwöhnt hatte. Als ich sagte: „So etwas gibt es nicht“, sagte er: „Lüg nicht, ich werde dich schlagen.“ Er war high.

    Er sagte zu mir: „Trink“, ich sagte: „Ich werde nicht trinken“, aber er zwang mich zum Trinken. Ich erinnere mich, dass ich etwas davon getrunken habe. Dann ergriff er meine Lippen und küsste sie. Er brachte mich unter die Bettdecke. Er steckte seine Genitalien in meinen Mund.“

    „Wirst du wiederkommen?“

    In seiner Aussage gab das Kind an, dass es das Haus verlassen wollte, aber E.Ö warf es auf das Sofa und sagte: „Du kannst nicht gehen.“

    Das Mädchen gab an, dass der sexuelle Missbrauch auf dem Sofa weiterging und sagte: „Sie fragten mich: ‚Wirst du wiederkommen?‘ „Ich habe ihm gesagt, dass er kommen würde, wenn er mich verlassen würde“, sagte er und bemerkte, dass dies die einzige Möglichkeit sei, aus dem Haus zu fliehen.

    Er gab an, dass er einen Mantel trug, als E.Ö. Als das Kind versuchte, es zu berühren, sagte es: „Aus diesem Grund gab es an meinem Körper keinen Ausschlag oder blaue Flecken.“

    Aussage des Verdächtigen:

    „Ich habe in der Social-Media-Bewerbung geschrieben, dass ich über etwas reden möchte. Ich habe ihm gesagt, dass ich gehört habe, dass er mit anderen Menschen zusammen war. Ich habe keinen sexuellen Missbrauch begangen, wie behauptet wurde.“

    Umstrittene Entscheidung:

    Nach Auswertung der Akte kam die Oberstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass „kein Strafverfolgungsbedarf besteht“.

    In die Begründung der Entscheidung flossen kontroverse Aussagen ein. In der Entscheidung wurde argumentiert, dass die Aussage des Opfers, „seine Genitalien unter die Bettdecke zu legen“, „körperlich nicht mit dem normalen Lebensablauf vereinbar“ sei.

    Andererseits wurden die Aussagen des Kindes: „Das Opfer hat nicht mit einem Biss oder einem Druck auf das Geschlechtsorgan des Verdächtigen reagiert, während der Missbrauch andauerte“ und „Er hat bei der ersten Bewegung keinen Lärm gemacht oder geschrien“ als „abstrakte Anschuldigungen, die nicht mit dem normalen Ablauf des Lebens vereinbar sind“ beschrieben. (Birgün – Mustafa Bildircin)

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    Von Kirlinternet

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    9 Kommentare

    1. According-Exam-3743 on

      İnancı olan bir adam değilim ama öyle bir ülke haline getirdiler ki bizi ALLAH olsun diye dua eder hale geldim o kadar cezasız suç görüyoruz ki hergün inanmadığımıza sığınacak hale getirdiler

    2. ama şimdi dosyayı bilmiyoruz biz sosyal medyada yorum yapmamalıyız, yüce hakim ve mükemmel hukukumuz en iyi kararı vermiştir, eleştirmeyelim di mi sayın 🫜

    3. bu kararı veren hakimi bulup işgence ederek gebertmek lazım. Bunun banka hesaplarını araştırsanız mutlaka rüşvet vb.. bişiler almıştır satılık oc

    4. O kararı çıkartan hakim akın götlek gibi biriyse doğrudur birinden rüşvet almıştır ya da insan değildir, ya da sapık bir tarikat köpeğidir, filan

    5. Herkes kararı eleştirmiş de hiç bir kanıt yok ortada

      Kız tepki vermemiş adamda hiç bir iz miz yok

      E kız da montum giyiliydi diyor onda da hiç bir iz yok

      Ne yani 14 yaşındaki birisi istediği kişiyi suçladı diye hapise mi atalım? 14 yaş lise çağı çatır çutur iftira atıyor liseliler birbirine sanki 5 yaşındaki çocuktan bahseder gibi davranmanın alemi yok

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