Drastische Wehrpflicht-Änderung: Längere Auslandsaufenthalte müssen vom Bund genehmigt werden – Millionen Männer betroffen

    https://www.fr.de/politik/drastische-wehrpflicht-aenderung-maenner-die-deutschland-laenger-wollen-brauchen-genehmigung-zr-94248132.html

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    45 Kommentare

    1. Und deswegen sollte es keine Wehrpflicht geben! Das kann doch niemand als gerecht empfinden!

    2. Icy-Masterpiece-4827 on

      Hatte noch nie so nen langen Auslandaufenthalt. Wie soll das ablaufen? Wer prüft das?

    3. ThaOppanHaimar on

      >Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung […] einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.

      Könnte man da als männliche Person klagen?

    4. Approaching_Dick on

      Joa hat jemand unbemerkt einen Absatz in das Gesetz geschmuggelt der die komplette junge männliche Bevölkerung plötzlich zum Bittsteller beim Staat macht, wenn man im Ausland studieren oder leben möchte

    5. Unable_Swimmer_1113 on

      Die Wehrpflicht verkehrt selbst den freiheitlich demokratischen Staat ins Autoritäre.

    6. Manealendil on

      Na toll, sieht wohl so aus als ob wir die Suppe von Trump auslöffeln werden

    7. ParanoidRetard on

      >Dies hat zur Folge, dass alle Männer über 17 und unter 45 Jahren, die Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, dafür eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssen. Völlig egal, ob man ein Auslandssemester geplant hat, einen Job im Ausland antreten will oder einen Backpacking-Trip rund um die Welt plant: Vor alledem steht ein verpflichtender Gang zum Karrierecenter der Bundeswehr.

    8. Leute, lest doch mal den Artikel bevor ihr euch aufregt. Die Überschrift ist natürlich irreführend. Es gilt nämlich: Die Genehmigung ist zu erteilen. Das ist also eher ein „abmelden“ als ein um Erlaubnis bitten. Das verhindert, dass ihr bei der Rückkehr am Flughafen festgenommen werdet wenn zwischenzeitlich eine Mobilmachung gestartet ist. Viel Aufregung um nichts

    9. Lever_and_fulcrum on

      Wehrpflicht ja sonst bekommen wir keine ordentliche Bundeswehr zusammen… ABER
      Jeder in der Entscheidung verwickelt ist Truppen irgendwo hinzuschicken sollte eine Zeit genau dort verbringen müssen … wenn die Sesselfurzer was zu verlieren haben werden ganz andere Entscheidungen getroffen

    10. Jolly_Resolution_222 on

      […]Eine Ablehnung des Ausreiseantrags ist also gar nicht vorgesehen. Das Stellen des Antrags ist aber dennoch verpflichtend[…]

      […]Daher wolle man „aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht“ erarbeiten, „auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“[…]

    11. DonQuix0te_ on

      Wenn ich also auswandern wollte, dann müsste ich sozusagen einen ***Antrag auf ständige Ausreise*** stellen?

    12. Das ist dieselbe Regelung, die bereits vor der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 galt. Der Staat hat ein berechtigtes Interesse daran, dass, wenn der Russe auf einmal 5 Kilometer vor der polnischen Grenze steht und „militärische Übungen“ durchführt, nicht auf einmal jeder meint, Dubai wäre auch ein schöner Ort um dauerhaft zu leben.

      Ob man diese Regelung nun schon wieder aktivieren musste, bevor festgestellt wird „sorry, wir bekommen nicht genug Freiwillige, wir ziehen wirder ein“ – nu ja!

    13. BarnacleNo7373 on

      Das ist ein Gesetz was nicht angewendet wird und auch nicht kontrolliert. Die Aufregung ist komplett sinnlos 

    14. Responsible-Stock462 on

      🙈 Da hat Euch rot grün ja wieder was eingetütet! Äh ach die Grünen sind gar nicht mehr? Egal, Schuld sind immer die anderen, also die Grünen!
      (/s)
      Da hat sich anscheinend jemand gedacht daß das eine tolle Idee wäre. Eigentlich müsste jetzt jeder der eine Reise auch nur plant einen Antrag stellen und dann nach kurzer Zeit vor dem Verwaltungsgericht klagen, um Druck ins System zu bekommen.
      – Bevor ich jetzt gesteinigt werde, überlegt euch doch mal was passieren würde wenn die Karrierecenter jede Woche so um die 1000 Anträge bekommen würden…..

    15. NoTimetoShit on

      Ja da muss ich dann jetzt endlich mal meinen geschlechtseintrag ändern. Wollte warten bis ich mehr passe aber so….

    16. > um Verständnis dafür, dass wir dem laufenden Prüfungs- und Erarbeitungsprozess nicht vorgreifen können

      Laufender Bearbeitungsprozess?? Diese Regel gilt seit drei Monaten (auch wenn noch keiner davon gehört hat). Das müsst ihr doch schon lange fertig erarbeitet haben.

    17. Mich betrifft es ein Glück nicht, da ich mich nach den letzten stressigen Wochen wie 60 fühle.

    18. AugustusPommerania on

      Dafür wurde letztens noch ein Beitragssteller Lügen gestraft, weil er bei der Einreise am Flughafen genau mit diesem Thema vom der Bundespolizei angesprochen wurde.

    19. Bubbly_Front_3930 on

      Ich habe gerne Zivildienst gemacht, ziehe ein Kind groß (keinen Kitaplatz bekommen) und bin jetzt p99 Steuerzahler und dann sowas.

    20. Kitchen-Bench-4228 on

      Das tollste ist ja, dass die laut Artikel aktuell überhaupt keinen Prozess dafür habe, wie diese (verpflichtend zu erteilende) Genehmigung überhaupt erfolgen soll. Ich bin ja stark in Versuchung denen jetzt mal einen Antrag zu senden und auf zeitnahe Rückmeldung zu bestehen (ist ja im Gesetz auch keine Frist genannt) um dort ein wenig Chaos auszulösen.

    21. LaesterBruder87 on

      Die Regelung ist nicht neu und galt auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht. 🙄

    22. Frage:

      Viele Leute leben permanent im Ausland. Das Gesetz sieht für diese Leute eine Ausnahme vor. Aber muss man dann nachweisen können dass man vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits umgezogen war? Der Ausweis zeigt ja bei der Einreise lediglich „kein Wohnsitz in Deutschland“, kein Auswanderdatum. 

      Oder muss man dann einfach darauf vertrauen dass a) die bekanntermaßen flexibele und freundliche Grenzpolizei hier selbständig Ermessensspielraum anwendet oder b) die IT-systeme so schlecht zusammenarbeiten dass die Grenzpolizei eine Erlaubnis gar nicht prüfen könnte?

    23. Cute_Engineering882 on

      Was ist mit Männern, die bereits vor einigen Jahren ausgewandert sind?
      Edit: ich kann dazu nichts finden im Gesetzestext und würde es so verstehen, dass es einfach für alle gilt. Vielleicht kann ein Jurist was dazu sagen

    24. Absolut krank. Aber die BW scheint zurecht ein Bürokratiemonster zu befürchten. Hoffe der Schwachsinn wird wieder gekippt.

    25. Wonderful-Pause1048 on

      Der Titel ist irreführend; für das allgemeine Verständnis sollte er lauten wie folgt: **Änderung des Wehrpflicht-Gesetzes: […]Bund hat entsprechende Genehmigen bei Antrag auf Auslandsaufenthalt zu erteilen**

    26. Wenn man aufgrund von Behinderung weder zur Bundeswehr noch Zivildienst machen musste, ist man dann immernoch verpflichtet sich zu melden bei Ausreise?

    27. Mit der Regelung habe ich nicht mal ein Problem per se. Aber wieso müssen die die jetzt noch ausarbeiten? Die Wehrpflicht ist seit 3 Monaten wieder da und die Regelung ist noch älter. Sollte man sowas nicht vorher geklärt haben?

    28. Defiant_Health3469 on

      Das ist so unfassbar schlecht. Wo bleibt da die EU-Freizügigkeit, nach der man arbeiten und leben kann wo man will in der EU? Und wie kann es sein, dass es in Kraft tritt und die Monate danach nichts Konkretes dazu sagen können.

    29. mo_lu_brain on

      Sowie ich den Gesetzestext lese, greift das erst bei der Wehrpflicht. Aber die Wehrpflicht ist ja noch gar nicht eingetreten und wird sie auch so schnell nicht.

    30. FoxPortal-C137 on

      Einfach diesen Mist ignorieren. Da lege ich sowieso keinen Wert drauf.

    31. Any_Phase_4253 on

      Aus der Meldung von ein Paar Tagen, mein Beitrag mit dem aktuellen Umgang:

      Da § 3 Abs. 2, unteranderem von und anderen thematisiert wurde möchte ich hier die Antwort teilen die ich zum Antrag erhalten hatte.

      >Sehr geehrter Herr X,

      >Ihr Antrag auf Genehmigung einer Auslandsreise nach X gemäß §3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz wurde zuständigkeitshalber ans Karierecenter der Bundeswehr X Dezernat Reserveangelegenheiten, weitergeleitet.

      >Da die allgemeine Wehrpflicht derzeit immernoch ausgesetzt ist, bedarf Ihr Auslandsaufenthalt gerade keiner Genehmigung durch das Karierecenter der Bundeswehr. Der Wehrdienst unterliegt nach jetzigen Stand der Freiwilligkeit, sodass der §3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz nach bundeswehrinterner Praxis im Moment keine Anwendung findet.

      Bleibt also doch irgendwie spannend.

      Gibt auch [hier](https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumente-zu-ss-3-abs-2-wehrpflichtgesetz/) eine entsprechende Anfrage

    32. Commercial_Spray4279 on

      Tja, da ist sie wieder, die fehlende Gleichberechtigung. Betrifft aber nur Männer, da interessiert es keinen.

    33. Big_Razzmatazz_5406 on

      Müsste in dem Gesetz nicht auch eine Strafe bei Nichtbefolgen definiert sein? Ohne Konsequenzen ist ein Gesetz nicht mehr wert, als das Papier auf dem es steht

    34. Hier kann man Änderung sehen:

      [https://www.buzer.de/gesetz/5521/al233901-0.htm](https://www.buzer.de/gesetz/5521/al233901-0.htm)

      ALT:

      Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

      NEU

      (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten nach Maßgabe der folgenden Absätze.

      (2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

      (3) **Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls** gelten die **§§ 3**, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.

      (4) 1 Die §§ 15a und 16 sind nur auf Betroffene anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind. 2 Satz 1 gilt nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

      (3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.

    35. Jakobus3000 on

      Papiertiger.

      Es gibt keine Konsequenzen und de facto keine Durchsetzung. Wie auch.

    36. Dry-Bullfrog-9838 on

      Kann man ignorieren, hab ich in den 90ern auch gemacht. Stipendien gehen vor, da hat die Bundeswehr nichts zu melden. Sie haben mir nach zehn von zwölf Monaten einen Wisch ins Ausland geschickt mit der Genehmigung haha

    37. Meines Erachtens geht das ganze ins Leere, da es derzeit keine Wehrpflicht gibt, kann die Entscheidung immer nur positiv ausfallen wegen Ermessensreduzierung auf null. Also maximal informieren aber Antwort abwarten nicht nötig. Vielleicht gibt es hier ja einen öff-rechtler der das beleuchten kann. Bin mir nicht sicher ob man bei einer so offensichtlichen Ermessensreduzierung überhaupt einen Antrag stellen muss…

    38. xXxWhizZLexXx on

      Ich finde an jeder Bundeswehr-Waffe sollte ein Schalter sein der vor jedem Schuss einen Antrag auf das Abfeuern der Waffe stellt und der Schuss geht erst dann raus wenn er genehmigt wurde… /S

    39. Liest sich das niemand durch bevor man da ein Gesetz verabschiedet?

      Ich mein letztlich ist das ja jetzt nur bedingt was zum Aufregen. Und letztlich ist der größere Aufreger vor allem der, dass das gefühlt durch die Hintertür da eingefügt wurde. Sonst würde es ja nicht jetzt erst auffallen. Und da darf man sich dann halt nicht wundern, wenn die Leute dem Staat gegenüber immer misstrauischer werden.

    40. The4thMonkey on

      Vogelwild und erniedrigende Regelung. 0% Zufriedenheit mit Regierung berechtigt

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