
Foto: YONHAP News Anleger, die Geld aus ausländischen Aktien zurück in den Inlandsmarkt transferieren, haben Anspruch auf eine vollständige Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne aus ihrem Offshore-Aktienhandel. Die Nationalversammlung verabschiedete am Dienstag in einer Plenarsitzung Änderungen des Gesetzes zur Beschränkung steuerlicher Sonderfälle, um die Wiederbelebung des inländischen Kapitalmarkts und die Wechselkursstabilität zu fördern. Nach den Änderungen hat ein Einzelinvestor, der ausländische Aktien verkauft und ein Jahr lang über ein Reshoring Investment Account (RIA) in den inländischen Aktienmarkt investiert, Anspruch auf eine Kapitalertragssteuerbefreiung von 50 bis maximal 100 Prozent. Je früher ein Anleger ausländische Aktien verkauft, desto mehr Steuererleichterungen erhält er. Wer ausländische Aktien bis zum 31. Mai verkauft, erhält eine vollständige Steuerbefreiung, wer bis zum 31. Juli verkauft, erhält eine Steuerbefreiung von 80 Prozent und Anleger, die bis zum 31. Dezember verkaufen, erhalten eine Steuerbefreiung von 50 Prozent.