Bundeskabinett bringt Recht auf Reparatur auf den Weg

https://www.tagesschau.de/inland/recht-auf-reparatur-bundeskabinett-100.html

4 Kommentare

  1. >Das Recht auf Reparatur soll Hersteller dazu verpflichten, innerhalb der üblichen Lebensdauer eines Geräts Reparaturen zu einem angemessenen Preis zu übernehmen. Das gilt unabhängig von der Produktgarantie.

    >Zudem müssen die Geräte so konstruiert sein, dass man sie überhaupt reparieren kann. Ersatzteile müssen vom Hersteller außerdem zu angemessenen Preisen angeboten werden, „die nicht von der Reparatur abschrecken“, heißt es in den Gesetzesplänen.

    >Die Unternehmen sollen grundsätzlich keine Mittel wie etwa eine Software einbauen dürfen, die verhindert, dass das Gerät repariert werden kann. Ebenso dürften die Hersteller den Plänen zufolge nicht vorschreiben, dass nur Original-Ersatzteile benutzt werden dürfen.

  2. DrunkGermanGuy on

    Das müsste auf EU-Ebene beschlossen werden, damit es auch ernsthafte Auswirkungen auf den Markt hat.

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