
Foto: YONHAP News Das Verfassungsgericht hat in der ersten vorläufigen Prüfung seit Inkrafttreten des neuen Systems am 12. März alle 26 Petitionen gegen Gerichtsentscheidungen aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Das gab das Verfassungsgericht am Dienstag bekannt, nachdem es darauf hingewiesen hatte, dass seit dem 12. März insgesamt 153 Petitionen eingereicht worden seien. Von dieser Gesamtzahl habe bisher kein Fall die vorläufige Prüfung bestanden und sei an das Plenum verwiesen worden. Wenn ein Fall beim Verfassungsgericht eingereicht wird, führt ein bestimmtes Richtergremium eine Vorprüfung durch, um festzustellen, ob der Fall den rechtlichen Anforderungen entspricht. Wenn festgestellt wird, dass die Petition rechtswidrig ist, weist das Gremium sie ab, ohne eine sachliche Prüfung durchzuführen. Siebzehn Fälle wurden wegen Nichterfüllung der Petitionsgründe abgewiesen, während fünf Fälle wegen Nichteinhaltung der Einreichungsfrist abgelehnt wurden.