>Gegen die ersten drei Angeklagten wird am 2. April fortgesetzt, die sechs anderen erhalten nicht rechtskräftige Strafen zwischen sechs Monaten bedingt und 18 Monaten, davon bereits in der U-Haft verbüßte sechs Monate unbedingt.
Na, da wird dem Achtangeklagten das Grinsen vergangen sein bei solchen Strafen.
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>Gegen die ersten drei Angeklagten wird am 2. April fortgesetzt, die sechs anderen erhalten nicht rechtskräftige Strafen zwischen sechs Monaten bedingt und 18 Monaten, davon bereits in der U-Haft verbüßte sechs Monate unbedingt.
Na, da wird dem Achtangeklagten das Grinsen vergangen sein bei solchen Strafen.