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6Â Kommentare
Aus dem Artikel:
> Hochschulen in Bayern dürfen von der Landesregierung nicht dazu verpflichtet werden, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof kippte damit einen zentralen Passus im Bundeswehrgesetz von 2024, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) persönlich vorangetrieben hatte. Die Regelung verstoße gegen das in der Bayerischen Verfassung verankerte Rechtsstaatsprinzip und die Wissenschaftsfreiheit und sei damit »nichtig«, heißt es in der Entscheidung vom 3. März, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde.
> Es handle sich um einen offensichtlichen und schwerwiegenden Verstoß gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes, urteilten die Richter. Für Bundeswehr und Landesverteidigung sei der Bund zuständig. Zudem werde »spürbar» in die Wissenschaftsfreiheit der Hochschulen eingegriffen.
Jetzt können wir uns alle mit Freude an Söder und seiner Politik abarbeiten.
das sind gute Nachrichten
Die haben was in Bayern versucht?
So eindeutig kann man doch das Grundgesetz gar nicht ignorieren
Es ist vollkommener Quatsch das sich Hochschulen da selbst beschränken. Bzw Hochschulen ihren Profs und Doktoranden dies vorschreiben können. Wenn die das machen wollen lasst sie doch. Wir brauchen die Bundeswehr
Edit: Ah jetzt richtig gelesen. Im Gesetz wurde zwei Dinge gemacht.
1. Kooperationsgebot wurde erlassen. Hochschule sollen auch an Militärischen Projekten forschen. Aktuell verbinden ja viele Hochschulen ihren Forschenden dies was halt wirklich quatscht ist. Das ist super das Forschende das jetzt selbst entscheiden können.
2. Es gab ne Kooperation Pflicht im Falle der nationalen Sicherheit wobei ich nicht weiß wie die aussehen soll. Was sollen die machen wenn die sagen haben wir keine Lust keine Zeit für. Aber die wurde wohl gekippt.
Das erste bleibt aber im Kraft was eine super Sache ist. Das zweite war wirklich ne schlechte Idee.
Ich verstehe, woher das kommt, allerdings kann ich es nicht wirklich nachvollziehen. Universitäten sind staatliche Institutionen und Professoren und ein ganzer Haufen des wissenschaftlichen Personals Beamte. Als solche sollte sie auch gesamtgesellschaftliche und staatliche Ziele unterstützen. Wenn das beispielsweise aktuell Rüstung ist, dann sollte das auch angewiesen werden können. Hier wäre es jetzt interessant, ob der Bund ein Kooperationsgebot beschließen könnte, schließlich scheint gemäß dem Artikel wesentlicher Teil der Verfassungswidrigkeit die Kompetenzüberschreitung Bayerns zu sein.
Macht nichts. Die Bundeswehr ist ideal ausgestattet, um Universitäten selber zur Kooperation zu zwingen.