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7 Kommentare
Am wildesten finde ich diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft:
>Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 02.00 Uhr zurückgelassen hat, hat er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen oder ihr den schweren Rucksack samt Splitboard abgenommen.
Quelle: https://www.justiz.gv.at/sta-innsbruck/staatsanwaltschaft-innsbruck/medienstelle/pressemitteilungen/tod-einer-bergsteigerin-am-grossglockner-am-19-1-2025.11a2.de.html
Der Teil lässt mich echt sprachlos zurück (wenn’s wirklich so war).
Is schon seh fragwürdig was die beiden am Großglockner aufgeführt haben.
Ist mittlerweile eine komplette Hexenjagd gegen den Typen. Sollte sich jeder mal fragen was er in so einer Situation getan hätte. Egal was er getan hätte, es wäre ein Fehler gewesen. Da kannst nur verlieren
Das sind genau die Aspekte, aus denen man einen „Führer wider Willen“ (= aus Gefälligkeit) konstruiert, statt einem einfachen Begleiter. Ohne Ausbildung ist man das in der Regel nämlich nicht. Die Alpinbranche ist jedenfalls ziemlich verunsichert. [https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews69966](https://orf.at/av/video/onDemandVideoNews69966)
Also ich finde das seltsam. Klar hätte er was machen können, aber vermutlich hatte er Panik und hat nicht rational gehandelt. So wie sich das ließt, hätte sie auch die Erfahrenere gewesein können.
Es gibt Klagen, da frag ich mich: Was wollt ihr erreichen?
Juristisch nicht trivial. Ich war mit einem Freund auch schonmal auf einem Dreitausender in Spanien. Er war erfahren, ich nicht. Wir haben uns weit oben irgendwo „verklettert“, sind auf einer Passage rausgekommen, für die man definitiv Sicherungsausrüstung gebraucht hätte. Wir waren jung und dumm, habens trotzdem durchgezogen. Zwischenzeitig waren dort aber Stellen, da war jeder komplett auf sich allein gestellt.
Wäre er jetzt für mich „verantwortlich“ gewesen, nur weil er derjenige war, mit massenhaft Erfahrung? Ich hab in der Situation definitiv gewusst, auf was ich mich einlasse. Das war einfach Leichtsinn, Dummheit.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es stellt sich die Kernfrage, ab wann der Punkt erreicht ist, dass Person A – nämlich auch strafrechtlich – für Person B „verantwortlich“ wird. Den Richter beneide ich da nicht, um seine Position.
der justizvoyeurismus und die vorverurteilungen durch die öffentlichkeit kennen keine grenzen. insbesondere hans peter habeler sollte sich im hinblick auf dessen äußerst pietätslosen wortmeldungen in servustv in zurückhaltung üben.