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24 Kommentare

  1. Finde ich angemessen. Schuss in den Hinterkopf hat meiner Meinung nach nicht viel mit Selbstverteidigung zu tun.

  2. right_on_the_edge on

    Hoffe er wird freigesprochen, einbrecher sollten ihr Berufsrisiko öfters mal zu spüren bekommen (natürlich aus notwehr)

  3. Mich wundert nur, dass es keine Notwehr is. Solang der mit der Beute flüchtet und sie nicht in Sicherheit gebracht hat, dauert der Einbruch noch an, sprich kannst dagegen Notwehr üben.

  4. ChiliAndGold on

    >Der Mann habe trotz der laufenden Ermittlungen und ein gegen ihn verhängtes vorläufiges Waffenverbot versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.

    Hmmm. Na, dem würde ich auch keine Waffe mehr geben. Am Ende schießt der noch auf Sternsinger, oder die Nachbarskinder, die nur ihren Ball holen wollten. Weglaufen ist ja scheinbar kein Ausweg, wenn er dann trotzdem auf einen schießt. Wir sind ja nicht in den USA.

    glaube manche hier identifizieren sich zu sehr mit dem alten Mann. unglaublich was alles entschuldigt wird. nächster Schritt Todesstrafe für Einbrecher.

  5. Mord oder nach § 8 StGB zumindest fahrlässige Tötung. Um Notwehr (§ 3 StGB) handelt es sich hier auf keinen Fall.

  6. 2 Monate unbedingt für die Komplizin ist doch auch ein Witz oder seh das nur ich so? Er hatte ein Messer dabei. Auch wenn sie keines hatte, hat sie wissentlich jemandem geholfen, der scheinbar zu einer Gewalttat bereit war.

  7. Medium-Comfortable on

    Es gibt da viele kleine Details die in so ein Urteil einfließen. Da kann schon der Winkel oder die Höhe auf der die Waffe abgefeuert wurde einen Unterschied machen. Daher hakte ich Diskussionen ohne diese Details zu kennen für schwierig.

  8. Retardo_da_Vinci on

    Play stupid games, win stupid prizes.

    Die österreichische Rechtssprechung ist da auch ein Clownsgebiet. Habe zwar selbst keine Waffe, aber wenn ich eine hätte und es rennt einer mein Haus, fladert was, rennt anschließend damit davon, würde ich den auch stoppen. Ich mein, wer hat sich den Scheiß ausgesucht? Der Hausbesitzer nicht. WTF. Täterschutz deluxe oder wie?

  9. Impertinentis on

    Ich kann mir schwer ein Bild machen. Schuss in den Hinterkopf ist keine Notwehr mehr. Aber absichtlich auf ca 10 m mit einer Pistole ein bewegliches Ziel in den Hinterkopf treffen, das stell ich mir sehr schwer vor.

    Der Mann hat jedenfalls versucht, seine Waffen von der Polizei zurückzubekommen. Das macht ihn mir suspekt. Ist das ev ein Waffennarr, der auf die Situation gelauert hat?

  10. BreakfastPhysical543 on

    Also wenn ein Polizist dich von hinten erschießt bei einem Einbruch bekommt der 8 Monate bedingt. Google 2009 Polizist erschießt 14 jährigen Merkur, wenns interessiert.

    Finde da kann man sich doch gut dran orientieren.

  11. das ist gelinde gesagt eine frechheit. ein bewaffneter einbrecher hat mMn jegliches recht verspielt, flüchtend hin oder her.

  12. Resistanttomedusa on

    Nur bei uns Kasperlland darf man lesen das leute Einbrecher verteidigen.Habens euch ins Hirn gschissen wenn einer bei mir zuhause einbricht seh ich rot juckt mich nicht.Soll ich ihn noch hineinbitten und zeigen wo die Wertsochn sind.

  13. N0LimitInvesting on

    Ich verstehe den Alten, wenn einer versucht bei dir einzubrechen, ist dir dann egal was passiert. Aber er ist trotzdem – wenn überhaupt – in einem Notwehrexzess. Notwehr bei einer Distanz von über 8 Metern Entfernung, wo der Täter mit dem Rücken stand, ist halt nicht argumentierbar. Dennoch glaube ich, dass der man durch die Geschworenen freigesprochen wird oder sehr mild, eventuell mit einer bedingten Strafe, verurteilt wird.

  14. Flaky_Answer_4561 on

    Wahnsinn, das Recht geht vom Volke aus, bei solcher Täter Opfer umkehr sicher nicht

  15. Thick-Iron-558 on

    …an alle meinungpfostierer hier – schlagts mal unter Angemessenheit / Verhältnismäßigkeit nach. *bussi aufs Aggro bauchi*

  16. aguycalledluke on

    Was ist das? Trumpistan? Sobald jemand eine Straftat begeht hat er sein Recht auf Leben verwirkt?

    In den Rücken schießen bei Flucht ist keine Notwehr. Und kein Diebesgut rechtfertigt jemand anderen zu töten.

  17. Ich bin recht froh, das solche Dinge von Profis vor Gericht beurteilt werden und nicht von Hinz und Kunz ohne Detailkenntnisse. Aber was weiß ich schon.

  18. viertelnachvier on

    Absolut lächerlich! Notwehr sollte niemals bestraft werden egal unter welchen Umständen!

  19. Mintberrycrash on

    Ich kenne die Gesetzeslage in Österreich nicht genau aber wenn es ähnlich wie in Deutschland ist dann gilt bei Notwehr immer angemessene Gewaltanwendung.

    Einen Einbrecher im Haus oder auf der Flucht abzuknallen ist Mord und wird auch so bestraft.

    Der Mann ist im Knast zuhause und hoffentlich lange.

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