E-Zigaretten mit synthetischem Nikotin sollen ab April als Tabakprodukte reguliert werden

Foto: YONHAP News Ab April unterliegen E-Zigaretten mit synthetischem Nikotin denselben Vorschriften wie Tabakprodukte. Das Gesundheitsministerium erklärte am Dienstag, dass Hersteller, Verkäufer und Raucher sich alle an das überarbeitete Tabakgeschäftsgesetz halten sollten, das am 24. April in Kraft treten soll. Bisher wurde ein Tabakprodukt als jedes Produkt definiert, das vollständig oder teilweise aus Tabakblättern als Rohmaterial hergestellt wird, sodass E-Zigaretten, die synthetisches Nikotin verwenden, in einem regulatorischen blinden Fleck bleiben. Das überarbeitete Gesetz definiert ein Tabakprodukt als Nikotin, das aus irgendeinem Teil der Tabakpflanze stammt oder synthetisch hergestellt wird. Für alle diese Produkte gelten deutliche Gesundheitswarnungen, auch in der Werbung, und ein Verwendungsverbot in öffentlichen Nichtraucherzonen. Nur ausgewiesene Einzelhändler dürfen Verkaufsautomaten für Tabakwaren aufstellen, die in ausschließlich für Erwachsene zugelassenen Veranstaltungsorten, in Einzelhandelsgeschäften und Raucherzimmern aufgestellt werden können.

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