Ich habe mit meiner jetzigen Firma einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der unser Arbeitsverhältnis am 28. Februar offiziell beendet und am 1. März einen neuen Job antritt (beide mit Sitz in Berlin), aber ich bin mir nicht sicher, ob ich die Ausländerbehörde über diesen Jobwechsel informieren muss oder nicht.

    Ich arbeite seit 2,5 Jahren mit einer regulären Arbeitserlaubnis in Deutschland und bin dann auf eine Blue Card umgestiegen, die ich bis zum Beginn des neuen Jobs knapp ein ganzes Kalenderjahr lang besitzen werde.

    According to the Berlin Ausländerbehörde webpage specific to job changes:

    A) Ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung muss nicht geändert werden, wenn Sie

    • seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Deutschland beschäftigt und versicherungspflichtig sind oder
    • sich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit Erlaubnis, Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Deutschland aufhalten (Vorstudienzeiten können nur zur Hälfte und maximal bis zu zwei Jahre angerechnet werden) Und
    • Darüber hinaus ist für Ihre Art der Beschäftigung (wie z. B. bei Spezialitätenköchen oder im Rahmen eines Personalaustauschs eines international tätigen Unternehmens) keine gesetzliche Befristung festgelegt.

    B) Ihre Blaue Karte EU muss nicht geändert werden, wenn Sie

    • bereits seit mindestens einem Jahr einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

    In den Fällen A) und B) haben Sie bereits freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

    Das bedeutet, dass Sie per Gesetz ohne vorherige Genehmigung in jeden anderen Beruf wechseln können. Eine Änderung des Aufenthaltstitels für eine Beschäftigung ist nicht erforderlich.

    Ich gehe davon aus, dass ich, da ich mehr als 3 Jahre in Deutschland gearbeitet habe und während dieser gesamten Zeit in die Pflichtversicherung eingezahlt habe, und mein neuer Arbeitsplatz alle Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte erfüllt, die Ausländerbehörde tatsächlich nicht informieren muss und mit der neuen Tätigkeit beginnen kann (unabhängig davon, ob ich speziell ein ganzes Jahr im Rahmen der Blauen Karte beschäftigt war oder nicht).

    Gedanken?

    https://www.reddit.com/r/germany/comments/1qobi4a/notifying_the_ausländerbehörde_about_a_job_change/

    Von OutcomeReasonable939

    Leave A Reply