BGH: Wer zu lange parkt, darf sofort abgeschleppt werden

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vzr4425-bgh-verbotene-eigenmacht-parken-abschleppkosten-kein-ersatz

Ein Kommentar

  1. Weder aus dem Artikel, noch aus dem Urteil geht hervor, um WIEVIEL sie die Parkdauer überschritten hat.
    Das Urteil mag de Jure korrekt sein, aber sollte es sich um eine Überschreitung im Bereich von Minuten handeln, dann ist das Verhalten des Betreibers menschlich mehr als fragwürdig und so einen würde ich dann gerne vermeiden wollen.
    Aus 4 Euro für wenige Minuten (vermeintlich) schlagartig mehr als das hundertfache zu machen, ist dann nämlich doch etwas zuviel des guten.
    Es wäre also schön, wenn Ross und Reiter benannt werden würden und auch, um WIEVIEL Überschreitung verhandelt wurde.

Leave A Reply