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4 Kommentare
Zitat:
>Wenn Hausbesitzer ihren Gasanschluss abklemmen lassen wollen, um auf eine Wärmepumpe umzurüsten, kann das Tausende Euro kosten. Doch nun hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an Verbraucher weitergeben dürfen. Zunächst berichtete das gemeinnützige Verbraucherportal »Finanztip« darüber.
>Im konkreten Fall hatte der regionale Netzbetreiber EWE Netz GmbH für die Stilllegung 965 Euro berechnet und sich auf die sogenannte Niederdruckanschlussverordnung berufen. Diese Rechtsauffassung hat das OLG Oldenburg zurückgewiesen (Az. 6 UKl 2/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die EWE Netz GmbH hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
>»Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher«, sagte Sandra Duy, »Finanztip«-Expertin für Energetische Sanierung. »Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.«
Bin Mieter mit Gasanschluss, der vermutlich so bleiben wird. Finde das aber Prinzipiell gut, auch wenn die Kosten dann auf uns Gaskunden zukommen. Man hört ja dass die Gasversorger da Recht willkürlich wirkende Gebühren für nehmen. Hier wäre es natürlich gut, wenn der Gesetzgeber Maximalkosten festgelegt hätte.
Es geht halt nicht dass man den Leuten den Ausstieg aus den Fossilen Energien noch durch so etwas erschwert.
Zitat:
> Laut der Auswertung verwenden die Netzbetreiber die Begriffe Stilllegung, Außerbetriebnahme und Rückbau aber uneinheitlich und definieren diese teilweise anders als im Urteil des OLG Oldenburg zugrunde gelegt.
»Was bei einem Netzbetreiber als Stilllegung gilt, wird bei einem anderen als Rückbau bezeichnet, obwohl sich die zugrunde liegenden technischen Maßnahmen teilweise überschneiden«, schreibt »Finanztip«.
Aber genau *das* wäre ja mal interessant. Ich will das Zeug ja loswerden und nicht nur „ausschalten“. Was hat dieses Urteil jetzt also für Konsequenzen?
Also macht es Sinn möglichst früh zu wechseln, weil die Kosten auf die verbleibenden Kunden umgelegt werden. Je länger man bleibt, desto mehr Stilllegungen muss man mitbezahlen.