
Rechtsprofessor wurde bei Einreise kontrolliert – jetzt klagt er gegen die deutschen Grenzkontrollen | Am Weg von Innsbruck nach München verlangten deutsche Beamte seinen Ausweis. Der Europarechtler weigerte sich und zog vor Gericht
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9 Kommentare
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Sehr gut.
Nicer Professor
Ich hoffe er klagt gegen die Kontrolle an sich und nicht gegen das entwenden seiner Tasche, sonst ist der Fall schnell zu. Auf jeden Fall stabil von ihm
> Werner Schroeder, Rechtsprofessor
Hat der Beamte nicht aufgepasst als das racial profiling erklärt wurde?
Jo da wird Nix passieren, sind Beamte
Oh nein, dann würden ja die sinnlose Steuervermeidung die unserer Wirtschaft mehrfach schädigt und die sinnlose Verwendung der Bundespolizei, die an Autobahnen sinnlos rumstehen, während ein paar Meter weiter jeder über die Grüne Grenze kommen kann und dadurch die Sicherheit im Inland schlechter wird, vielleicht endlich mal beendet?
Intention ist schön, aber hoffentlich vertut sich der Herr Rechtsprofessor da mal nicht. Die Fortbewegungsfreiheit im Schengenraum heißt nicht, dass man pauschal nicht kontrolliert werden darf am Grenzübertritt.
Par. 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FreigügG/EU verpflichtet Unionsbürger, bei Einreise einen Ausweis mitzuführen und auf Verlangen bei der Einreise vorzuzeigen. Für Drittstaatler ist das einschlägig im AufenthG geregelt.
Grenzkontrollen allgemeiner Art, auch für Deutsche, sind im Schengener Grenzkodex geregelt. Die Kontrollbefugnis und Ausweispflicht aus dem Grenzkodex gilt auch dann, wenn, wie der Rechtsprofessor beklagt, keine systematischen Kontrollen stattfinden, sondern auch bei Einzelfall-Kontrollen, die nach Grenzkodex trotzdem erfolgen dürfen.
Und diese Befugnis setzt die Bundespolizei durch, indem sie ihre Aufgabe zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach 2, 14 BPolG ausführt.
Der Rechtsprofessor kann auch keine abstrakte Normenkontrolle anstoßen. Er müsste begründen, weshalb er durch die Kontrolle konkret in seinen Rechten verletzt wurde. Und hier liegt der Hase im Pfeffer: Die Rechtsgrundlage zur Individualkontrolle von Personen ist von der Anordnung systematischer und flächendeckender Grenzkontrollen zu unterscheiden. Die Befugnis der Behörden zur Kontrolle von Personen bei Grenzübertritt im Einzelfall besteht fort, unabhängig von der Frage, ob die systematischen, flächendeckenden Grenzkontrollen europarechtskonform sind.
Aber warum … vielleicht bekommt er Recht und das Volk das kein Recht gelehrt ist müssen sowas mitmachen .. gleiches Recht für alle oder und ein Ausweis ist ja ein Dokument das er es wirklich ist … erzählen kann man doch vieles