
Der Straßburger Gerichtshof entschied einstimmig, dass „zwei Verstöße gegen Artikel 2 (Recht auf Leben/Untersuchung) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlägen“. „Er starb, nachdem die Carabinieri ihn bewegungsunfähig gemacht und ihm Handschellen angelegt und ihn etwa 20 Minuten lang in Bauchlage gehalten hatten. Das Gericht war der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Carabinieri RM nach seiner anfänglichen Ruhigstellung und selbst nachdem er offenbar bewusstlos geworden war, etwa 20 Minuten lang in Bauchlage am Boden hielten, nicht unbedingt notwendig war.“unterstreicht der EGMR, der außerdem berichtet, dass er „Mängel bei der anschließenden Untersuchung (im Hinblick auf seine Unabhängigkeit), bei der Schulung der Polizei zu Immobilisierungstechniken und bei den damals in Italien geltenden Richtlinien zur Unterbringung von Personen in Bauchlage mit minimalem Risiko für Gesundheit und Leben festgestellt hat“.
Das Gericht weist jedoch darauf hin, dass es sich nicht zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der an der Episode beteiligten Personen geäußert hat „stellt die Entscheidungen der italienischen Gerichte nicht in Frage, die letztendlich die vier an dem Unfall beteiligten Carabinieri freigesprochen haben“.
Das hat der EGMR festgestellt Italien muss sieben Berufungsklägern insgesamt 140.000 Euro als Entschädigung für moralischen Schaden und insgesamt 40.000 Euro für Auslagen zahlen
https://www.lapresse.it/cronaca/2026/01/15/riccardo-magherini-la-corte-di-strasburgo-condanna-litalia-carenze-nellindagine-e-nelle-linee-guida/
Von sr_local