In meinem Unternehmen sind mehrere Ausländer mit unterschiedlichen Arbeitserlaubnissen (Blaue Karte, 18a, Familienzusammenführung etc.) beschäftigt.

Nach Angaben dieser Person ist es keinem der ausländischen Staatsangehörigen gestattet, für kurze Geschäftsreisen, Konferenzen und Schulungen in ein Schengen-Land zu reisen. Selbst innerhalb Deutschlands ist dies angeblich nur an unserer Firmenadresse/-räumlichkeiten gestattet.

Ich finde diese Einschätzung skurril, da kurze vorübergehende Reisen in andere Schengen-Staaten, sei es aus touristischen oder geschäftlichen Gründen, erlaubt sind, sofern man über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügt.

Fehlt mir hier etwas? Es gibt aber viele Quellen Hier ist ein Beispiel, das dies zumindest für Blue-Card-Inhaber verdeutlicht.

https://www.rtpartner.de/en/faq/reisen-blaue-karte-eu-innerhalb-eu/

Von slytherinravenclaw5

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