
TL;DR Frage: Benötige ich einen unbefristeten Vertrag oder einen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr? und: Muss ich die erhöhten Gehaltsanforderungen für eine Blue Card im Jahr 2026 erfüllen?
Ich habe also alle diese Dokumente für Berlin:
- German C1 (Gut bestanden 87/100)
- Ich habe vor, ein zusammengeführtes PDF aller C1 bis A1 einzureichen
- BlueCard (18g gültig bis 2028). Zusatsblatt: "Selbstandige tatigkeit erlaubt beschaftigung und ag-wechsel gemass s18g abs 1s. 1 aufenthg erlaubt nach 1 jahr, versicherungspfl. beschaftig ist beschaftig. jeder art erlaubt."
- Leben in Deutschland (33/33)
- Arbeitsvertrag (Employment Contract)
- Ich habe vor, ein zusammengeführtes PDF aller Arbeitsverträge und E-Mail-Korrespondenz mit dem Amt einzureichen
- Krankenversicherung (Public health insurance)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 21 Monate
- Anmeldung, Wohnungsgeberbestatigung, Mietvertrag (Residency requirements)
- Kontoauszuge (Nachweis über die gezahlte Miete)
- Versicherungsverlauf (Pension Insurance contributions)
Ich werde meine Gehaltsabrechnung für den 21. Monat Ende Januar erhalten, also habe ich vor, mich zu bewerben, sobald ich sie + Arbeitsgeberbescheinigung habe, aber ich habe ein paar Fragen:
- Benötige ich einen unbefristeten Vertrag oder eine längere Vertragsverlängerung? Ich habe vor, mich am 26.02. zu bewerben. Mein Vertrag läuft am 26.04. aus. Ich hatte in den letzten ca. 24 Monaten eine ununterbrochene Anstellung, wenn man die kommenden Monate mitzählt. In der Arbeitsgeberbescheinigung kann ich meinen Arbeitgeber bitten, zu erwähnen, dass ich in einem akademischen Bereich arbeite und dass Verlängerungen auf Förderanträgen basieren, dies eine sehr gängige Praxis ist und dass er eine starke Absicht hat, den Vertrag zu verlängern? Reicht das aus oder benötige ich garantierte Erweiterungen? Wenn ja, wie hoch ist dann die Mindestvertragsdauer? (z.B diese Quellen geben Sie ja an, aber ich möchte mehr Meinungen einholen) Hat jemand Erfahrung damit?
- Ich habe auch finanzielle Ersparnisse, um zu beweisen, dass ich keine finanzielle Unterstützung benötige, falls es sinnvoll ist, das irgendwo zu erwähnen. Wenn ja, wo soll ich das dann erwähnen?
- Muss ich die erhöhten Gehaltsanforderungen erfüllen? Als ich die blaue Karte erhielt, lag mein Gehalt über der allgemeinen Grenze von 48.300 €, aber jetzt, nach der Untergrenze auf 50.700 €, liegt es nicht mehr über der allgemeinen Grenze, sondern bleibt über der MINT-Grenze. Meine Arbeit liegt im MINT-Bereich (KI-Forschung/Softwareentwicklung), und in meiner Stellenbeschreibung steht dies eindeutig. Dies kann auch in der Arbeitsgeberbescheignung erwähnt werden. Aber muss das irgendwie „bewiesen“ werden? Wird dieses Gehalt ein Problem für die Bewerbung darstellen? Oder gelten diese Anforderungen nur für Personen, die versuchen, eine „neue“ Blue Card zu erhalten?
Gibt es außerdem etwas, das ich übersehe oder vergessen habe, vor meiner Bewerbung zusammenzutragen?
Vielen Dank für alle Antworten und Hilfe 🙂
Relevante Quellen konsultiert: PR-Anforderungen Berlin (keine Angabe der Vertragslaufzeiten), Mangelberufe (um die Nummer zu finden, die in der Arbeitgeberbescheinigung angegeben werden muss, um sicherzustellen, dass ich in einem Mangelberuf tätig bin)
Permanent Residency (Niederlassungserlaubnis) Questions
byu/Antique_Weekend_7358 ingermany
Von Antique_Weekend_7358
Ein Kommentar
1- In the end, the requirement is „secure subsistence“ which requires a prognosis of your future job prospects (so how likely/not likely it is you end up on welfare). And this is of course partly subjective.
So I’d say your employer mentioning your special situation in academia is helpful, as it could maybe slightly sway their mind. Basically everything, including your past employment history, can be considered as far as I know.
The 6 months requirement is in particular because of the (generally) 6 months long *Probezeit* during which you can be fired for any reason.
While I think Berlin is rather fast, I am not sure whether they’d even process your application for PR within just 3 months.
2- On the Blue Card salary question see also [this recent thread I answered](https://www.bundesaerztekammer.de/arztsuche).
tl;dr: you need to satisfy the salary threshold when you receive PR, so in 2026 that would be the 2026 threshold.2
As regards what threshold I say it depends on the original legal basis of your Blue Card. The lower salary thresholds require Employment Agency approval (which may also require a higher threshold than the 48k because it uses the average salary). And so it doesn’t make sense you can just switch the „type“/applicable salary threshold just like that, as the approval would be missing.