Überrascht mich, dass das doch so lange dauerte und der Betreiber noch im Land war.
SwissPewPew on
Ein wenig rechtlicher Hintergrund:
Er befindet sich derzeit (vermutlich) nicht in Untersuchungshaft, sondern ist von der Staatsanwaltschaft erst Mal „nur“ vorläufig in Gewahrsam genommen worden, bis das Zwangsmassnahmengericht innerhalb der nächsten 48 Stunden entscheidet, ob Untersuchungshaft gerechtfertigt ist oder nicht.
Das Zwangsmassnahmengericht kann aber auch entscheiden, dass eine Inhaftierung nicht gerechtfertigt ist und eine Freilassung – mit oder ohne Ersatzmassnahmen – anordnen. Mögliche Ersatzmassnahmen sind beispielweise:
* die Sicherheitsleistung;
* die Ausweis- und Schriftensperre;
* die Auflage, sich nur oder sich nicht an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus aufzuhalten;
* die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden;
* die Auflage, einer geregelten Arbeit nachzugehen;
* die Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung oder einer Kontrolle zu unterziehen;
* das Verbot, mit bestimmten Personen Kontakte zu pflegen.
Die Ersatzmassnahmen können vom Zwangsmassnahmengericht auch mit einer elektronischen Fussfessel oder anderen ähnlichen Massnahmen verbunden werden.
Domewey on
Ich überlege mir, was dem Betreiber vorgeworfen wird.
– Fluchtweg = amtlich kontrolliert und für gut befunden
– Feuerlöscher = 1 Stk. vorhanden, amtlich abgenommen, alles OK
– Sprinkler = nicht vorgeschrieben
– Jugendliche eingelassen = Fehler vom Security (leider verstorben)
– Alkohol Ausschank an Jugendliche = Hey! Wir sind im Wallis
– 2. Notausgang nicht zugänglich = Das könnte event. zu einer Ordnungsbusse führen. Ich habe, das schon öfter gesehen an anderen Orten. Fast schon Standard.
Es wird schwierig werden, dem Betreiber etwas anzulasten. Mit einem guten Anwalt bekommt er noch Schadenersatz von der Gemeinde und dem Kanton.
– Umsatz und Gewinnverlust
– Reputation
– Seelische Schmerzen
Meine 2 Cents
Unusual-Address-9776 on
Gott sei Dank!
Die beiden sind so shady. Er ist wegen Betrug, Prostitution und mehr vorbestraft, sie war am betreffenden Abend da, packte beim Brand die Kasse und lief raus, die jugendlichen Kunden waren ihr anscheinend scheißegal und nicht mal einen Feueralarm wert.
Nach dem Brand begannen die beiden dann sofort, Fotos in den sozialen Netzwerken zu löschen, die Feuer in der betreffenden Bar zeigten.
Würde mich überhaupt nicht wundern, wenn die beiden den Behörden ordentlich Geld „gespendet“ hätten, damit seit 2019 (!) auf Brandschutzkontrollen verzichtet wird.
GoldenMic on
Das hat abe lang gedauert
vaibeslop on
Die Schweiz, das Land der Gegensätze.
Wir sind die beste Demokratie! (Und horden das Gold toter Jüdinnen und Juden sowie aller globalen Geldwäscher und Autokraten, deren Kinder nehmen wir gerne auf unsere Schulen)
Wir haben die besten Regeln! (Außer bei der Korruption. Unsere Banken und Politiker sollen einfach machen, was sie wollen)
Ich wollte da mal wie so viele leben, inzwischen kann man nur noch den Kopf schütteln.
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Überrascht mich, dass das doch so lange dauerte und der Betreiber noch im Land war.
Ein wenig rechtlicher Hintergrund:
Er befindet sich derzeit (vermutlich) nicht in Untersuchungshaft, sondern ist von der Staatsanwaltschaft erst Mal „nur“ vorläufig in Gewahrsam genommen worden, bis das Zwangsmassnahmengericht innerhalb der nächsten 48 Stunden entscheidet, ob Untersuchungshaft gerechtfertigt ist oder nicht.
Das Zwangsmassnahmengericht kann aber auch entscheiden, dass eine Inhaftierung nicht gerechtfertigt ist und eine Freilassung – mit oder ohne Ersatzmassnahmen – anordnen. Mögliche Ersatzmassnahmen sind beispielweise:
* die Sicherheitsleistung;
* die Ausweis- und Schriftensperre;
* die Auflage, sich nur oder sich nicht an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus aufzuhalten;
* die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden;
* die Auflage, einer geregelten Arbeit nachzugehen;
* die Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung oder einer Kontrolle zu unterziehen;
* das Verbot, mit bestimmten Personen Kontakte zu pflegen.
Die Ersatzmassnahmen können vom Zwangsmassnahmengericht auch mit einer elektronischen Fussfessel oder anderen ähnlichen Massnahmen verbunden werden.
Ich überlege mir, was dem Betreiber vorgeworfen wird.
– Fluchtweg = amtlich kontrolliert und für gut befunden
– Feuerlöscher = 1 Stk. vorhanden, amtlich abgenommen, alles OK
– Sprinkler = nicht vorgeschrieben
– Jugendliche eingelassen = Fehler vom Security (leider verstorben)
– Alkohol Ausschank an Jugendliche = Hey! Wir sind im Wallis
– 2. Notausgang nicht zugänglich = Das könnte event. zu einer Ordnungsbusse führen. Ich habe, das schon öfter gesehen an anderen Orten. Fast schon Standard.
Es wird schwierig werden, dem Betreiber etwas anzulasten. Mit einem guten Anwalt bekommt er noch Schadenersatz von der Gemeinde und dem Kanton.
– Umsatz und Gewinnverlust
– Reputation
– Seelische Schmerzen
Meine 2 Cents
Gott sei Dank!
Die beiden sind so shady. Er ist wegen Betrug, Prostitution und mehr vorbestraft, sie war am betreffenden Abend da, packte beim Brand die Kasse und lief raus, die jugendlichen Kunden waren ihr anscheinend scheißegal und nicht mal einen Feueralarm wert.
Nach dem Brand begannen die beiden dann sofort, Fotos in den sozialen Netzwerken zu löschen, die Feuer in der betreffenden Bar zeigten.
Würde mich überhaupt nicht wundern, wenn die beiden den Behörden ordentlich Geld „gespendet“ hätten, damit seit 2019 (!) auf Brandschutzkontrollen verzichtet wird.
Das hat abe lang gedauert
Die Schweiz, das Land der Gegensätze.
Wir sind die beste Demokratie! (Und horden das Gold toter Jüdinnen und Juden sowie aller globalen Geldwäscher und Autokraten, deren Kinder nehmen wir gerne auf unsere Schulen)
Wir haben die besten Regeln! (Außer bei der Korruption. Unsere Banken und Politiker sollen einfach machen, was sie wollen)
Ich wollte da mal wie so viele leben, inzwischen kann man nur noch den Kopf schütteln.