
Hallo,
Weiß jemand, dass ich, wenn ich 5,5 Jahre in Finnland gelebt habe (erstes Jahr mit B-Genehmigung), mich auf A ausruhe und dann den YKI-Test B1 gemacht habe, glaube ich, dass ich dann in 5 Jahren berechtigt wäre, mich zu bewerben?
Aber das machte mich im Dokumentenbereich etwas skeptisch
Wir freuen uns sehr über alle Antworten
https://i.redd.it/v5y89t0qb0cg1.jpeg
Von Tuskiguy