Hallo,

Weiß jemand, dass ich, wenn ich 5,5 Jahre in Finnland gelebt habe (erstes Jahr mit B-Genehmigung), mich auf A ausruhe und dann den YKI-Test B1 gemacht habe, glaube ich, dass ich dann in 5 Jahren berechtigt wäre, mich zu bewerben?

Aber das machte mich im Dokumentenbereich etwas skeptisch

Wir freuen uns sehr über alle Antworten

https://i.redd.it/v5y89t0qb0cg1.jpeg

Von Tuskiguy

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