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    38 Kommentare

    1. Das ist der Knaller, nur weil jemand in dieser Hinsicht polizeibekannt ist, spielt es keine Rolle mehr, dass ein POLIZEIBEAMTER ihm etwas unterschieben will? Da fehlen mir wirklich die Worte.

    2. Was soll man zu so einer Justiz noch sagen.
      Da fällt einen doch nichts zu ein.

      Andere Massnahmen gegen den Beamten werden auch eingestellt werden weil ein Gericht hat ja festgestellt das sein Verhalten total ok war.
      Was soll bei einem Disziplinarverfahren da noch passieren?

    3. modsuwakusoyarou on

      >Außerdem sei in der Handlung des angeklagten Beamten keine Täuschung zu sehen, weil er seine Kollegen ausdrücklich in seinen Plan eingeweiht hatte. 

      Lol

    4. Okay ich nehme für mich mit: Nach Auffassung des Gerichts ist es legal wenn eine Polizist einem vorbestraften Menschen Drogen unterschiebt, auch wenn er in diesem Fall komplett unschuldig ist.

      Dann muss der Gesetzgeber hier umbedingt neue Gesetze erlassen, das kann ja nicht sein, dass das erlaubt ist.

    5. Auf hoher See und vor Gericht, gibt es keine Rechtsprechung.

      Ich hoffe der Typ geht in Revision, das Urteil ist echt ein Skandal

    6. Cooler Einsatzleiter ist das. Und dann wundern sich alle warum keiner die Polizei mag. Hut ab an die beiden normalen Polizisten hier im Szenario die da nicht mitspielen wollten. Sollte mmn aber aufjedenfall dazu führen dass dieser Einsatzleiter keine wichtige Position mehr führen darf. Wuerde das aufjedenfall extra zur Anzeige bringen.

    7. Sowas ist unglaublich, aber wahr. Pseudorechtsstaat, Pseudovölkerrecht, Pseudowahlversprechen…alles kacke, aber da alles kacke ist, passt es nur zusammen.

      Jede Nachricht ist einfach nur nervig.

    8. Ein weiterer Freifahrtsschein für polizeiliches Fehlverhalten.

      Nicht umsonst wird von Kriminololgen wie Feltes oder Singlstein kritisiert, dass deutsche Polizisten nahezu nie Konsequenzen bei Fehlverhalten erhalten.

      Leider merkt man das an ihrem Auftreten:
      Hier in Bochum verweigert die Polizei beispielsweise ganz offen Anzeigen und versucht erst gar nicht, das zu verheimlichen.
      Unlust.

    9. Historical_Cook_1664 on

      Also sind in Zukunft sämtliche von der Polizei Mannheim sichergestellten Beweismittel generell in Frage zu stellen, gut zu wissen. Da freuen sich die Anwälte.

    10. Wenn LTO ein Urteil „interessant“ nennt, heißt das woanders, „skandalös, inkompetent, durch nichts zu rechtfertigen“.

      Muss man immer beachten.

    11. Immerhin geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Wenigstens ein Organ des Rechts welches in dem Fall seine Arbeit ordentlich macht.

      Das ist bei so einem Urteil auch dringend nötig.

      Wenn der Wortlaub von dem Gesetz wirkluch regelmäßig von Richtern missbraucht wird, dann sollte er auch mal angepasst werden.

    12. Das ist doch ein Riesenskandal, sollte das Urteil tatsächlich Bestand haben muss hier unbedingt eine Gesetzesanpassung vorgenommen werden.

    13. >Unklar bleibt, wie der Polizeibeamte überhaupt an das untergeschobene Marihuana gekommen ist. Laut seiner Einlassung vor Gericht hat er es unmittelbar vor dem Einsatz auf dem Gehweg gefunden.

      Wieviel Satire wollt ihr haben…

    14. Indubioproreo_Dx on

      Zu dem Artikel fällt mir nur folgendes ein:

      Wollt ihr mich etwa komplett verarschen?
      Da weiß man ja gar nicht wo der Schwachsinn anfängt und die mutwillige Strafvereitelung aufhört.
      Ne, sorry da bin ich persönlich ganz anderer Meinung, mein Highlight ist folgendes:

      *Zuletzt spricht das AG auch den subsidiären Tatbestand des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) an, lehnt diesen jedoch mit der Begründung ab, dass dieser nur Täuschungen Externer umfasse, nicht jedoch behördeninterne Täuschungshandlungen der Ermittlungspersonen selbst. Außerdem sei in der Handlung des angeklagten Beamten keine Täuschung zu sehen, weil er seine Kollegen ausdrücklich in seinen Plan eingeweiht hatte.* 

      Das würde in der Praxis bedeuten das man jedem Vorbestraften was unterjubeln könnte wenn man ihn grad verdächtig findet aber keine Beweise die das Vorgehen auch nur anähernd rechtfertigt findet. Selbst wenn dies explizit ein Gesetz „Vortäuschens einer Straftat“ berührt, sagt die Entscheidung das dies nicht für Polizisten gelte und daher ok.

      Was zum Fick…? Gehts noch?
      Ach und die Herkunft der 5 Tütchen Cannabis scheißegal obwohl an Dritte gegen ihren Willen abgegeben?
      Das alles ist also vollkommen gut und richtig so, nein ich würde nie sagen das man hier Strafvereitelung begeht und das Urteil nicht neutral ist. Würde mir nie über die Lippen kommen.

      Edit:

      *Außerdem sei in der Handlung des angeklagten Beamten keine Täuschung zu sehen, weil er seine Kollegen ausdrücklich in seinen Plan eingeweiht hatte.* 

      oder auch „Verabredung zu einer Straftat“, sind halt nur blöderweise nicht drauf eingegangen und haben den gemeldet.

    15. Ahahaha, und dann wird sich hier auch noch über die Justiz in anderen Ländern lustig gemacht, wie z.B. in Russland.

    16. Sea_Transition8464 on

      Also sind Vorbestrafte quasi rechtlos, was Beweismanipulation angeht? 😀

    17. Wenn das Opfer hier nicht als „Unschuldiger“ gewertet werden kann weil er gegen seine Auflagen verstoßen hat dann wäre das wenigstens auf realitätsferner Juristenebene irgendwie annähernd verständlich.

      Aber laut Artikel wird hier wird angeführt das eine Person niemals mehr unschuldig sein kann wenn sie einmal vorbestraft wurde? Ist das ein schlecht recherchierter Text oder maximale Tyrannei?

    18. >Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des „In dubio pro reo“-Grundsatzes nicht um einen „Unschuldigen“ im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt

      Geisteskrank.

      >Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen „Unschuldigen“, entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig.

      Heißt also wenn man vorbestraft ist und die vermutete Tat nur schwerwiegend genug ist, dann darf man dem eh schon alles unterschieben, weil er zum einen eh schon schuldig ist und dann hat er es auch eh schon verdient.

      Komplett geisteskrank was sich da noch „Rechtsstaat“ nennt. Was macht dieses Gericht eigentlich beruflich?

    19. Evidencerulez on

      “ Es stellt zwar ausdrücklich fest, dass der Beamte eine vorsätzliche und rechtswidrige Diensthandlung in Form einer Beweismanipulation begangen habe. Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des „In dubio pro reo“-Grundsatzes nicht um einen „Unschuldigen“ im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.

      Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat. Bei der konkreten Kontrolle sei zwar kein Betäubungsmittel bei ihm gefunden worden, er sei aber einschlägig vorbestraft. Bei dem Durchsuchten handele es sich damit nicht um einen „Unschuldigen“, entsprechend seien auch grobe Verfahrensverstöße wie die Beweismanipulation nicht mehr tatbestandsmäßig. 

      Dies gelte auch dann, wenn die Verfolgung des mutmaßlichen Dealers auf nicht vorliegende Tatsachen gestützt wird oder wenn die manipulierten Beweise zu einer strengeren Strafzumessung führen. Auch ohne Gewerbsmäßigkeit komme eine minderschwere Strafbarkeit in Betracht. Selbst dann handele es sich nicht mehr um die Verfolgung eines Unschuldigen, sondern um eine „nach Art und Weise übermäßige Verfolgung eines Schuldigen“. Das Gericht wendet die Unschuldsvermutung insofern in ungewohnter Weise an, da es zugunsten des Polizeibeamten in dubio pro reo von der Strafbarkeit des mutmaßlichen Dealers ausgeht (obgleich das Strafverfahren gegen diesen inzwischen eingestellt wurde). “

      Falls jemand interessiert ist, wo das Problem liegt.

    20. Client_Comprehensive on

      Irre!

      >

      Das ist ein **echtes rechtsstaatliches Paradox**:

      * Es wird kein Tatnachweis geführt
      * das Verfahren gegen den Betroffenen ist eingestellt
      * Beweise wurden manipuliert
      * und trotzdem heißt es: „na ja, aber unschuldig war er vielleicht nicht“

      Das der Richter es wagt die Unschuldsvermutung so umzudrehen, ich könnte Gift und Galle spucken.
      Bei solchen Urteilen wird es echt Schwierig noch gegen Schwurbler und Spinner zu halten wen Gerichte sowas abliefern.

    21. DiligentCredit9222 on

      **„Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des „In dubio pro reo“-Grundsatzes nicht um einen „Unschuldigen“ im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt”**

      Mit anderen Worten einmal vorbestraft und schon gilt für dich niemals wieder die Unschuldsvermutung, sondern es gilt dann für den Rest deines Lebens: „schuldig bis du deine Unschuld bewiesen hast”

      Merkwürdige Ansicht eines Rechtsstaates. Dazu ~1 Mio unbearbeitete Strafverfahren, weil zu wenig Richter und Staatsanwälte.

      Läuft bei unserer Justiz…

    22. thegapbetweenus on

      10 Euro das sind so 1g Gras. Was hat der ganze Spaß uns alle gekostet? Ganz abgesehen davon das Gras scheinbar zu Standartausrüstung bei der Polizei gehört.

    23. Das heißt wer einmal bei einem Drogendeal erwischt wurde ist ab jetzt Freiwild für die Polizei?

      Ich hoffe der Staatsanwalt legt Berufung ein und der nächste Richter zerlegt diese Begründung.

    24. KaiLamperouge on

      >Doch der Tatbestand der Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger sei schon objektiv nicht erfüllt, denn bei dem Festgenommenen habe es sich unter Zugrundelegung des „In dubio pro reo“-Grundsatzes nicht um einen „Unschuldigen“ im Sinne der Norm (§344 StGB) gehandelt.

      >Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Festgenommene des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat.

      Wie will man den ausschließen etwas nicht getan zu haben? Bei einem Mord um eine bestimmte Uhrzeit kann man vielleicht ein Alibi haben, aber wie soll man denn jegliche Kriminalität im Leben ausschließen? Mit der Begründung gilt für niemanden „In dubio pro reo“. Ich kann ja auch nicht ausschließen dass der Richter ein Verbrechen begangen hat. Erlischt „In dubio pro reo“ nach der Geburt sobald die Hebamme den Raum verlassen hat, danach kann man sich ja nicht mehr 100% sicher sein.

      Wenn die Polizei ungestraft Beweise fälschen darf, dann wird die Justiz wohl jetzt nicht mehr Beweisen der Polizei blind vertrauen. Oder? /s

    25. „Rechtsstaat“ Man legalisiert einfach Korruption, dann gibt’s auch kein Problem.

      Kann’s kaum erwarten, dass hier ein paar Juristen wieder angekrochen kommen, die diesen Bullshit noch rechtfertigen wollen.

    26. Sweaty_Bad_64 on

      Das Geilste ist ja eh:

      Dem Typ wird hier ein Fall von Dealerei mit untergejubelt mit untergeschobenen Beweismitteln.

      AG:

      Selbst dann handele es sich nicht mehr um die Verfolgung eines Unschuldigen, sondern um eine „nach Art und Weise übermäßige Verfolgung eines Schuldigen“.

      Also Bezieht sich Unschuld nicht auf einen Vorwurf/eine Tat, sondern ist vielmehr ein binärer Zustand, der mit der ersten Verurteilung (die hoffentlich richtig war, man kann ja nicht wissen ob da nicht auch schon ein Polizist Schabernack getrieben hat… scheint ja geduldet zu sein!) von Unschuldig für immer auf schuldig wechselt.

      Ich habe ja schon Rachefantasien dem Polizisten gegenüber (Haftstrafe, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, jede belastende Aussage, die er jemals getätigt hat rückabwickeln und ihm die Gerichtkosten von jedem Fall in dem er jemals ausgesagt hat in Rechnung stellen), aber der Richter schießt den Vogel ab!

    27. Klutzy_Kale8002 on

      Anleitung für Polizisten, Leute wegzusperren: Verkehr beobachten und Fahrzeughalter ermitteln. Den Halter in die Polizeidatenbank eingeben. Wenn ein Eintrag vorliegt, Jackpot! Bei einer Verkehrskontrolle dem Halter (wenn man Glück hat ist der Halter auch der Fahrer, wenn nicht auch egal, da fährt ja jemand mit einem Auto, dass auf jemanden zugelassen ist der mal einen Joint geraucht hat!) Drogen unterjubeln und diese dann finden. Entweder es klappt direkt oder man wird freigesprochen, dann kann man es direkt nochmal probieren. 

    28. worst_mathematician on

      Euer Ehren, mein Mandant beruft sich auf Paragraph drölf StGB: „Irgendwas wird der Typ da schon gemacht haben“.

    29. Okay, ernsthafte Frage als Problema: mit dieser Argumentation könnte quasi auch ein entsprechend geneigter Polizist z.B. Beweise für zu schnelles Fahren manipulieren? Wenn der Betroffene sich beschwert, wird der Beamte dann nicht belangt, weil der Betroffene sicher schonmal geblitzt wurde und damit kein Unschuldiger mehr ist.
      Klar, andere Baustelle… Aber die Grundüberlegung ist doch irgendwo die gleiche?

    30. bungalowtill on

      wenn dieses Urteil Bestand hat, können wir uns alle warm anziehen. Wenn Menschen die vorbestraft sind in neuen Verfahren nicht mehr als unschuldig gelten und dies dann Beweismanipulationen Vorschub leisten kann, war‘s das mit dem Rechtsstaat.

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