Der Name ist Omen:
https://www.kleinezeitung.at/steiermark/20442838/47-jaehrige-wanderin-im-vollrausch-vom-rauschkogel-gerettet

Auch wenn es ernst und nicht zur Nachahmung empfohlen ist, gibt es doch eine bemerkenswerte Schlagzeile. Ein Wanderin musste im Vollrausch vom Rauschkogel gerettet werden.

Steigt bei so etwas eigentlich die Bergeversicherung aus, falls es eine gibt?

Rauschkugel am Rauschkogel.
byu/banff037 inAustria



Von banff037

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2 Kommentare

  1. EgenulfVonHohenberg on

    Bei fahrlässigem Verhalten (sich schwer alkoholisiert in eine Gefahrenlage begeben zum Beispiel) steigt die Versicherung eigentlich immer aus.

  2. Wenn man dem Vollrausch entkommen will, muss man nur eine Rauschkugel machen und den Rausch hinaus rollen

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