Das finde ich wild, vor allem die Begründung:

"Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren"

Mit der Begründing könnte man ja jede Person für jeden fadenscheinigen Grund entlassen.

Wie seht ihr das?

https://www.derstandard.at/story/3000000301595/sex-tipps-im-netz-klage-der-lehrerin-gegen-entlassung-gescheitert?ref=niewidget

Von always_come

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16 Kommentare

  1. Verstehe auch nicht inwiefern S*xtipps auf Facebook unsere Werte und Normen verletzen würden, aber hab mir ihr Zeug auch nicht angeschaut.

  2. Also bitte, das ist vor gericht entschieden worden, das heißt ja jetzt ned dass deswegen jeder Lehrer entlassen werden kann, nur weil seine Nase dem Direktor nicht passt.

    Finde es auch komisch warum du von Fadenscheinigen Gründen sprichst, die im Artikel beschriebenen Details sprechen schon für einen triftigen Grund

  3. Ok_Net_1674 on

    Was bei der Begründung (im Artikel, im Urteil vermutlich nicht) fehlt ist die Ausführung, warum dass Verhalten nicht die Werte und Normen der Gesellschaft respektiert. 

    Unter der Annahme dass dort sinnvolle Begründungen bzw. Beweise existieren, ist dass meines Erachtens nach dann nicht „fadenscheinig“. 

  4. „muss die Verfahrenskosten von 23000 selbst tragen“ … keine Rechtsschutzversicherung?

  5. xoteonlinux on

    >Mit der Begründing könnte man ja jede Person für jeden fadenscheinigen Grund entlassen.

    Genau.

  6. Lonely_Thanks2594 on

    >Mit der Begründing könnte man ja jede Person für jeden fadenscheinigen Grund entlassen.

    Die Menschen in Österreich überschätzen massiv wie schwierig es angeblich sein soll Leute zu kündigen.

  7. GayvidBowie69 on

    Absolut nicht nachvollziehbar und nicht zu rechtfertigen. Falls ihre Videos keine expliziten Akte zeigen, oder wenn sie dies doch tun mit 18+ markiert sind, und sie das nicht am Schulgelände gefilmt hat, ist das kein trifftiger Grund für eine Entlassung. Eine Schule kann nicht ihre Werte als die Were einer ganzen Gesellschaft deklarieren, und ein Gericht sollte dies auch nicht akzeptieren. Sonst könnte ein Konzern entscheiden, sie seien ein Christlicher Koznern und alle Moslems und Juden und Atheisten entlassen, und das Chrostentum als Religion der Gesellschaft erklären. Das mit einem NS-Staat zu vergleichen, wäre womöglich illegal, aber ich könnte mir Menschen vorstellen, die das tun würden.

  8. >§ 43. BDG
    >(1)Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.

    >(2)Die Beamtin oder der Beamte hat in ihrem oder seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer oder seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Dabei hat sie oder er insbesondere tatsächliche und vermeintliche Interessenkonflikte zu vermeiden, soweit dies zumutbar ist. Ein solcher Interessenkonflikt liegt vor, wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund von bestehenden persönlichen Interessen ihre oder seine Aufgaben nicht in voller Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Objektivität wahrnehmen kann (tatsächlicher Interessenkonflikt) oder ein solcher Anschein erweckt werden könnte (vermeintlicher Interessenkonflikt)

    >(3)Der Beamte hat die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren.

    >(4)Beamtinnen und Beamten ist es im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verboten, andere aus Gründen des Geschlechts – insbesondere unter Bedachtnahme auf den Personenstand und die Elternschaft –, der ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.

    Abs. 2 ist dahingehend sehr offen formuliert.

  9. i_am__not_a_robot on

    Ziemlicher Bullshit. Aber wenig überraschend. Ich vermute, dass den Schülern selbst das Ganze herzlich egal war bzw. dass sie es höchstens noch lustig fanden. Der frommen, gottesfürchtigen Oma war es aber wohl zu viel.

  10. Lehrerinnen dürfen keinen Sex haben, und wenn dann nur komplett lustlos und ohne Orgasmus!!! (/s)

  11. InternationalDare234 on

    Finde ich gut.

    Ich finde es einfach unprofessionell. Wurde auch eine Woche von der Schule wegen Verbreitung von „Material“ eines Mädchens verbannt. Tja hat sie nicht anders verdient.

  12. Ist für so gut wie alle im Öffentlichen Dienst so, dass sie keine Nebentätigkeit ausführen dürfen, die dem Ansehen des Dienstgebers schaden könnte. Das steht bei jedem im Dienstvertrag drinnen und ist von Tag 1 an bekannt.

    Ihr könnt die Fackeln und Mistgabeln wieder in den Schrank stellen….

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