
Hallo,
Ich mache von Januar 2026 bis Juni 2026 ein 6-monatiges Praktikum in einer anderen Stadt und habe eine Unterkunft gefunden, besichtigt und den Mietvertrag erhalten.
Es handelt sich um eine WG-Wohnung mit 3 Zimmern, neu renoviert und ich bin derzeit der einzige Mieter ab Januar.
Sind die folgenden Klauseln legal und gültig?
,,Bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, dass die Wände und die Decken, unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, fachmännisch und neu in weißer Farbe gestrichen werden. Es ist zwingend darauf zu achten, dass keine lackierten bzw. keine ungestrichenen Flächen (bspw.: Türen, Türzargen, Schalter, Steckdosen, Rahmen, Fußleisten, Fußboden, etc.) mit weißer Wandfarbe gestrichen werden bzw. mit dieser in Kontakt kommen. Diese Flächen müssen grundsätzlich vor den Arbeiten fachmännisch abgeklebt werden. Sollte der Mieter die Streicharbeiten nicht durchführen wollen/können, wird wechselseitig ein Arbeitspreis von netto: 7,00 €/m² Wand-/Deckenfläche vereinbart. Die Kosten für diese Arbeitsleistungen werden dann dem Mieter in Rechnung gestellt und durch den Mieter bezahlt. Wechselseitig wird dementsprechend freiwillig vereinbart, dass keine Fristen hinsichtlich Schönheitsreparaturen zur Anwendung kommen."
,,Das WG-Zimmer muss bei Auszug leer sein. Bei Auszug wird wechselseitig ein Entgelt in Höhe von 50,00 € vereinbart."
,,Bei Auszug nimmt der Mieter sich freiwillig zur Pflicht und zum Wohl der Wohngemeinschaft (WG) einen geeigneten Nachmieter für das gemietete Zimmer zu suchen respektive zu stellen und ausreichend Besichtigungstermine nach Aussprache der Kündigung zu gewährleisten. Hierfür verpflichtet sich der Mieter ebenfalls, dass das Zimmer nach Aussprache der Kündigung auf den gängigen Internet-Portalen zu inserieren und während dieser Zeit auch stets aktuell zu halten (min. zwei mal pro Woche aktualisieren/2x pro Woche aktualisieren). Die gängigen Portale sind bspw.: www.wg-gesucht.de
."
Von Rare_Investigator582
3 Kommentare
Nothing illegal. The last part is perhaps unusual. You would normally not be expected to provide a Nachmieter.
Since you are only staying for six months, I would talk to the landlord and strike the first clause. Doesn’t make sense to repaint the room after six months.
It’s bullshit and not enforceable.
This is a sneaky landlord, trying their luck. If you have other options, don’t bother with them. If you have no other options, join the Mieterschutzbund/-verein and prepare yourself that you will have to fight the landlord on everything. Getting your deposit back will be a hassle and you will need the help of legal experts to scare that POS landlord.
I think the first part is rather normal. The second part is not enforceable and nonsense. It’s not the tenants job to look for new tenants, whether you write it into the contract or not.