Naja gibt eine simple Lösung am Ende, einfach KI fragen schon ist es nicht mehr geheim:
>
Kurz darauf die Antwort des Patentamts: Da D. eine KI genutzt habe, sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen, steht darin. Denn Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und zur Verbesserung der KI verwendet Die neue Bewertung lautet nun: „Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich.“
No-Confidence-9191 on
Von: „Dann folgt in wenigen Sätzen die Begründung, wohl nicht ohne Grund in fett gedruckten Buchstaben: In fremden Händen erlaube dieses Patent die Ertüchtigung gegnerischer Kampffähigkeit, damit die Überwindung der deutschen Verteidigung, unter Umständen sogar die Gefährdung der nuklearen Abschreckung der NATO, woraus ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik entstehe. Die Erfindung müsse daher vor fremden Mächten geheim gehalten werden.“
zu „“Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich.“ Überhaupt sei gar nicht erwiesen, dass die Erfindung von Baran D. tatsächlich funktioniere. Es handele sich bislang nur um Behauptungen, für die kein wissenschaftlicher Nachweis vorliege..“
Ist schon witzig.
Außerdem: „. ist inzwischen mehr als irritiert über die deutsche Bürokratie und Verwaltung. Seine Erfindung möchte er dennoch als Patent anmelden – nun allerdings in den USA oder Kanada.“
Na wenn das mal nicht einen plötzlich auftretenden unglücklichen Unfall mit Todesfolge gibt…
Equal-Bowl4298 on
Letzter Satz = Bester Satz:
„Seine Erfindung möchte er dennoch als Patent anmelden – nun allerdings in den USA oder Kanada“:
In Russland und China bitte gleich mit anmelden. Gleichgewicht des Schreckens gerade jetzt richtig und wichtig.
Hypfer on
Beim Lesen kommt zumindest bei mir die Frage auf, warum dieser Artikel existiert.
Wenn die Einschätzung des Patentamts denn so stimmt, dann wird Baran D. bald wahrscheinlich viele neue Freunde finden, die ganz bestimmt keine intelligence operatives sind.
Also es beeindruckt mich doch, wie weder der Erfinder noch die Autoren dieses Thema ernstzunehmen scheinen, sondern da nur mit einer individualistischen und geradezu consumeristischen Linse darauf blicken.
Es liest sich, als möchte der Autor gerne und gerne zeitnah vergütet werden; und schreckt dafür auch nicht davor zurück, sich eine Zielscheibe aufzumalen.
Ob das mal alles so die beste und auch ethischste Idee aller beteiligten war?
crackbit on
Es ist bedrückend mit was für einer Willkür das Patentamt mit privaten Erfinder umgehen kann.
Der Erfinder wurde zunächst ohne weitere Betreuung geistig enteignet und mit einem Maulkorb verpasst, nun gilt das doch alles nicht mehr, es gibt aber weiterhin keine Auskunft und der Erfinder muss gezwungenermaßen ins Ausland mit dem Wissen.
Die deutsche Verwaltung unterbietet sich echt am laufenden Band, egal wo man hinschaut.
GvStGermain on
Ist komplett normal. War damals beim Passiv-Radar auch schon so. Ist also täglich Brot.
manutao on
WAS IST DENN DAS PATENT???
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7 Kommentare
Naja gibt eine simple Lösung am Ende, einfach KI fragen schon ist es nicht mehr geheim:
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Kurz darauf die Antwort des Patentamts: Da D. eine KI genutzt habe, sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen, steht darin. Denn Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und zur Verbesserung der KI verwendet Die neue Bewertung lautet nun: „Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich.“
Von: „Dann folgt in wenigen Sätzen die Begründung, wohl nicht ohne Grund in fett gedruckten Buchstaben: In fremden Händen erlaube dieses Patent die Ertüchtigung gegnerischer Kampffähigkeit, damit die Überwindung der deutschen Verteidigung, unter Umständen sogar die Gefährdung der nuklearen Abschreckung der NATO, woraus ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik entstehe. Die Erfindung müsse daher vor fremden Mächten geheim gehalten werden.“
zu „“Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich.“ Überhaupt sei gar nicht erwiesen, dass die Erfindung von Baran D. tatsächlich funktioniere. Es handele sich bislang nur um Behauptungen, für die kein wissenschaftlicher Nachweis vorliege..“
Ist schon witzig.
Außerdem: „. ist inzwischen mehr als irritiert über die deutsche Bürokratie und Verwaltung. Seine Erfindung möchte er dennoch als Patent anmelden – nun allerdings in den USA oder Kanada.“
Na wenn das mal nicht einen plötzlich auftretenden unglücklichen Unfall mit Todesfolge gibt…
Letzter Satz = Bester Satz:
„Seine Erfindung möchte er dennoch als Patent anmelden – nun allerdings in den USA oder Kanada“:
In Russland und China bitte gleich mit anmelden. Gleichgewicht des Schreckens gerade jetzt richtig und wichtig.
Beim Lesen kommt zumindest bei mir die Frage auf, warum dieser Artikel existiert.
Wenn die Einschätzung des Patentamts denn so stimmt, dann wird Baran D. bald wahrscheinlich viele neue Freunde finden, die ganz bestimmt keine intelligence operatives sind.
Also es beeindruckt mich doch, wie weder der Erfinder noch die Autoren dieses Thema ernstzunehmen scheinen, sondern da nur mit einer individualistischen und geradezu consumeristischen Linse darauf blicken.
Es liest sich, als möchte der Autor gerne und gerne zeitnah vergütet werden; und schreckt dafür auch nicht davor zurück, sich eine Zielscheibe aufzumalen.
Ob das mal alles so die beste und auch ethischste Idee aller beteiligten war?
Es ist bedrückend mit was für einer Willkür das Patentamt mit privaten Erfinder umgehen kann.
Der Erfinder wurde zunächst ohne weitere Betreuung geistig enteignet und mit einem Maulkorb verpasst, nun gilt das doch alles nicht mehr, es gibt aber weiterhin keine Auskunft und der Erfinder muss gezwungenermaßen ins Ausland mit dem Wissen.
Die deutsche Verwaltung unterbietet sich echt am laufenden Band, egal wo man hinschaut.
Ist komplett normal. War damals beim Passiv-Radar auch schon so. Ist also täglich Brot.
WAS IST DENN DAS PATENT???