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    7 Kommentare

    1. Verfassung sagt zwar nein, weil der allgemeine Gleichheitsgrundsatz und der Wehrpflicht Artikel den gleichen Verfassungsrang haben. Aber das ist nur eine technische Begründung. Wenn der Gesetzgeber keine Mehrheit findet, dies zu ändern, ist das ein Ausdruck des Endes der Gleichstellung und Gleichberechtigung. Denn würde er dieses Prinzip verfolgen, würde er das Grundgesetz ändern. Die Ausrede mit den Mehrheit zieht hier auch nicht. Denn wenn dem Gesetzgeber die Mehrheit fehlt, fehlt ihm ja gerade das Interesse an der Gleichstellung.

    2. Important-Host-5914 on

      Meiner Meinung nach ist das größte Problem, das es politisch fast unmöglich macht, ist, dass man solche Stimme von Frauen kaum hört. Gleichstellung ist wichtig. Ja klar. Aber welche von den sogenannten Feministen sagt aktuell laut, dass Frauen es auch mitmachen dürfen müssen? Gefühlt keiner. Cherry Picking von Feministen ist auch nicht die neuste Sache, wenn man die ganze Welt umschaut.

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