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    26 Kommentare

    1. WUpperValley on

      Ich find’s immer geil, wenn Krankenkassen Vorträge darüber halten, dass andere ihre Strukturen effizienter und schlanker gestalten müssen…

    2. Zahlt das in jedem Fall der Patient oder die Person, die den Krankenwagen gerufen hat (vielleicht sogar obwohl der Patient selbst keinen Krankenwagen wollte)?

      Das stelle ich mir ziemlich schwierig vor. Wenn die Person, die den Krankenwagen ruft, zahlt, dann hat das üble Auswirkungen in Sachen erste Hilfe, die dann plötzlich den Helfer richtig Geld kosten kann.

      Wenn immer der Patient zahlen soll, obwohl er den Krankenwagen weder selbst gerufen hat noch wollte (und damit vielleicht sogar Recht hatte), klingt das für mich auch nicht korrekt.

    3. ThaOppanHaimar on

      Cool: Immer wieder Krankenkassenkosten beim Lohn erhöhen, und dann danach noch verlangen dass man dafür, wofür man eigentlich die Steuern zahlt, auch noch teilweise bezahlen darf.

    4. Ich meine die Rechnung ist bezahlbar (noch?) aber ich wäre schon sehr strikt dagegen dass etwas Essentielles wie ein Krankenwagen jetzt plötzlich kosten soll. Das muss von Krankenkassen oder wem auch immer zentral gedeckt werden. Ich kann mir x Möglichkeiten vorstellen, wie Leute dann doch lieber warten bevor sie den Krankenwagen rufen, usw.

      Man kann sich Ausnahmen für offensichtlichen Missbrauch vorstellen.

    5. veryexhaustedpidgeon on

      Jup. Da werden jetzt ein paar weniger Autos abgeschafft werden. Die Leute, die es können, werden sich verstärkt um sich selbst und umeinander kümmern (müssen). Für den Rest gilt dann wohl, may the odds be ever in your favor.

    6. Repulsive-Natural295 on

      Das scheitert doch eh bald mit der ersten Klage, was für ein Theater

    7. Flat-Mirror-9566 on

      Da der Archivlink nicht zu funktionieren scheint, hier die Zusammenfassung (1/3):

      Essen · Ob Herzinfarkt oder Atemnot: In einem Notfall hilft der Rettungsdienst. Doch wer die 112 wählt, muss womöglich bald Rechnungen über mehrere Hundert Euro bezahlen.

      Auf Patienten in Nordrhein-Westfalen könnten ab dem Jahreswechsel hohe Kosten zukommen, wenn sie den Rettungsdienst alarmieren. Die Stadt Essen legt nun als erste Stadt konkrete Berechnungen vor: Demnach müssen Patienten 267 Euro Eigenanteil bezahlen, wenn sie einen Krankenwagen brauchen. Für einen Krankentransport etwa zur Dialyse oder zur Chemotherapie will die Stadt den Bürgern demnach 62 Euro in Rechnung stellen – zusätzlich zu dem Betrag, den die Krankenkasse zahlt.
      Hintergrund ist ein Streit ums Geld zwischen den Kommunen und den Krankenkassen. Weil die Verhandlungen festgefahren sind, sehen mehrere Kommunen keinen anderen Ausweg, als die Patienten für Rettungseinsätze zur Kasse zu bitten. Mehrere Kreise und Großstädte in NRW haben bereits solche Regelungen angekündigt.

      Wer zahlt für Fehlfahrten?
      Bei dem Streit geht es vor allem um die Kosten für sogenannte Fehlfahrten. Sie entstehen, wenn ein Rettungswagen gerufen wird, letztlich aber kein Patient ins Krankenhaus kommt. Nach Angaben der Kommunen machen solche Fahrten bis zu 25 Prozent aller Einsätze aus. Geld bekommen die Träger der Rettungsdienste – also Städte und Kreise – für solche Fehlfahrten in der Regel nicht.
      Die Kosten dafür wurden bislang einfach auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen und berufen sich auf geltende Bundesgesetze.

    8. > Auf Patienten in Nordrhein-Westfalen könnten ab dem Jahreswechsel hohe Kosten zukommen, wenn sie den Rettungsdienst alarmieren. Die Stadt Essen legt nun als erste Stadt konkrete Berechnungen vor: Demnach müssen Patienten 267 Euro Eigenanteil bezahlen, wenn sie einen Krankenwagen brauchen. Für einen Krankentransport etwa zur Dialyse oder zur Chemotherapie will die Stadt den Bürgern demnach 62 Euro in Rechnung stellen – zusätzlich zu dem Betrag, den die Krankenkasse zahlt.

      > Bei dem Streit geht es vor allem um die Kosten für sogenannte Fehlfahrten. Sie entstehen, wenn ein Rettungswagen gerufen wird, letztlich aber kein Patient ins Krankenhaus kommt. Nach Angaben der Kommunen machen solche Fahrten bis zu 25 Prozent aller Einsätze aus. Geld bekommen die Träger der Rettungsdienste – also Städte und Kreise – für solche Fehlfahrten in der Regel nicht.
      >
      > Die Kosten dafür wurden bislang einfach auf alle tatsächlichen Einsätze umgelegt. Doch das wollen die Krankenkassen nicht länger mitmachen und berufen sich auf geltende Bundesgesetze.

    9. Indubioproreo_Dx on

      Naja wenn eine hilfebedürftige Person um einen Rettungswagen bittet würde ich dann antworten das er den selber beauftragen muss.
      Das muss allen klar sein.

    10. Habe das gestern mitbekommen und erstmal nen gut erhöhten Puls bekommen. Die ham ja wohl den Arsch auf. Was für eine gottlose Scheiße.

      Wie lange wird es dauern bis der erste drauf geht, weil man denkt ‚Ah wir wohl schon werden. 267€ sind ne menge Geld..‘

      Wie ich die aktuelle Politik hasse. Gebt den Krankenkassen genug Geld um das Volk gesund zu halten ihr Hilfsbürokraten.

    11. SchwarzesBlatt on

      Was ein bs. Die unsichtbare hand des marktes kommt dann um die ecke mit einem uber-Ambulanz-konzept. Enshitification des öffentlichen lebens und würde.

    12. >>Die Kommunen rufen die Bundespolitik dringend zum Handeln auf – nur der Bund könne die Lücken in den gesetzlichen Regelungen schließen.

      Ist es denn wirklich ein Bundesproblem? Warum zahlen dann andere Kassen in fast allen (kurzes googlen sagt auch einige Landkreise in Brandenburg sind ähnlich betroffen) anderen Bundesländern weiter?

    13. Bricklover1234 on

      Ich kann den Artikel nicht lesen da Paywall.

      Kontroverse Meinung: Die Leute werden generell viel zu wenig dafür finanziell herangezogen, (grob) fahrlässig das Rettungswesen in Deutschland für offensichtliche Nicht-Notfälle auszunutzen.

      Ich bin in der Feuerwehr und wir haben viel mit der Berzfsfeuerwehr zu tun. Die Berufsfeuerwehren stellen in vielen größeren Städten auch den Rettungsdienst (Krankentransporte weiß ich nicht).

      Man selbst fährt ja schon viele unnötige Einsätze in der Feuerwehr, aber der Rettungsdienst? Was die alles für Geschichten erzählen… Leute die die 112 anrufen und mit gepackten Koffern einem stolz die Krankenhausüberweisung vom Hausarzt in die Hand drücken. Leute die wegen bagatell schnittverletzungen die Rettung anrufen. Rückenschmerzen die seit wochen bestehen, aber mitten in der Nacht plötzlich ein Notfall darstellen. Das macht mittlerweile die überwiegende Zahl der Einsätze aus!

      In den Kliniken das gleiche Spiel: konservative Schätzungen gehen von ca. 30 % der Fälle aus, die auch in der Praxis behandelt werden könnten. Die Ärzte die ich kenne nennen da ganz andere Zahlen.

      Die Leute können einfach nicht mehr unterscheiden was ein Notfall ist und was nicht. Für die meisten in den Städten sind die BOS scheinbar nur noch Dienstleister, die gefälligst zu kommen haben wenn man sie ruft. Und wehe die stehen einem bei einem Einsatz im Weg rum mit ihrem blöden Blaulicht. Dann hupt man die mal an, bölkt rum oder quetscht sich einfach dran vorbei.

      Im deutschen Gesundheitswesen wäre ein riesen einsparpotential wenn man die Leute einfach mal zur kasse bittet, wenn die klar unnötigerweise das Notfallsystem ausnutzen. Werbung von der 116 117 sieht man doch überall, wer das nicht versteht der darf dann auch mal 300€ Lehrgeld zahlen.

      Rant Ende

    14. Es geht scheinbar um Fahrten die mit einem Anruf bei 112 Notruf ausgelöst werden, sich dann aber als reiner Krankentransport herausstellen. _“Bringen Sie mich bitte zur Dialyse“_

      Der Artikel ist etwas wirr formuliert.

    15. Wenn es hauptsächlich um Fehlfahrten geht, was denken die denn was dann passieren wird? Dann wollen einfach ALLE Patienten ins KH und die sind noch voller als sowieso schon…

    16. Captain4verage on

      Kann mir mal jemand, wie einem 5 jährigen, erklären wie es im Zweifelsfall rechtlich möglich sein soll mir die Kosten für einen RTW in Rechnung zu stellen den ich nicht gerufen habe weil ich bewusstlos auf der Straße lag? Ich bin in dem Moment geschäftsunfähig. Soll ich jetzt den Ersthelfer auf Schadensersatz verklagen oder wie stellen die sich das vor?

      Kann ich jetzt auch einfach Dienstleistungen an Bewusstlosen erbringen und sie denen dann in Rechnung stellen oder gilt da dann praktischerweise wieder ein anderes Recht?

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