Am 13. legte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales im Renten-Unterausschuss des Sozialversicherungsrates (einem Beratungsgremium des Ministers für Gesundheit, Arbeit und Soziales) einen Vorschlag zur Überarbeitung des „Musterhaushalts“ vor, der die zeigt Höhe der staatlichen Rentenzahlungen, wenn die Rentenbeträge angepasst werden. Derzeit werden nur Haushalte mit „Angestellten und Vollzeit-Hausfrauen“ berücksichtigt, es wurden jedoch mehrere Optionen für Doppelverdienerhaushalte und Einverdienerhaushalte hinzugefügt. Ziel ist es, auf die Diversifizierung der Haushaltszusammensetzung und der Arbeitsstile zu reagieren und es einfacher zu machen, sich die Höhe der Rente vorzustellen, die Sie erhalten.
Die Rentenbeträge werden jedes Jahr auf der Grundlage von Preis- und Lohnänderungen angepasst. Der Betrag, den Sie erhalten, hängt von der Zusammensetzung Ihres Haushalts und dem Einkommen während Ihrer Erwerbsjahre ab. Wenn das Ministerium jedes Jahr im Januar die Rentenhöhe für das nächste Geschäftsjahr bekannt gibt, geht es von einem Haushalt mit einem durchschnittlichen Einkommen aus einem Ehemann aus, der 40 Jahre lang gearbeitet hat, und einer Ehefrau, die seit 40 Jahren Hausfrau ist. Das Komitee stellte insgesamt 25 Muster vor, deren Einkommensspanne vom 0,75-fachen bis zum 1,25-fachen des Durchschnittseinkommens reichte, und zwar nicht nur für Haushalte, in denen ein Ehepartner berufstätig ist, sondern auch für Doppelverdienerhaushalte und Einpersonenhaushalte. In einem Haushalt, in dem nur der Mann mit dem Durchschnittseinkommen arbeitet, erhält er, wenn er 65 bis 68 Jahre alt ist, im Geschäftsjahr 2024 230.483 Yen pro Monat, in einem Doppelverdienerhaushalt, in dem beide Ehepartner das Durchschnittseinkommen verdienen, erhält er jedoch 230.483 Yen pro Monat erhalten Sie 294.977 Yen im Monat. Bei Alleinstehenden betrug das monatliche Einkommen für Männer 162.483 Yen und für Frauen 132.494 Yen. Das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales plant, bis Ende des Jahres einen endgültigen Entwurf zu erstellen und dabei die Stellungnahmen des Rates zu berücksichtigen.
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