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    15 Kommentare

    1. Educational_Pass5854 on

      Der Artikel zeigt den Irrsinn der Datenschutzideologie. Da erfährt man den Namen einer Person und das soll ein Problem sein? Was kommt da als nächstes? Die Forderung, dass alle Menschen wahlweise Masken oder Scheuklappen tragen müssen, man könnte ja ein Gesicht (wieder)erkennen? Die Zwangsumsiedlung der Bevölkerung in einsame Waldhütten wo niemand mitbekommt wie der Nachbar heißt?

      Die Verifizierung von Kundenidentitäten ist seit Jahren Teil der [Know your client-Regeln](https://en.wikipedia.org/wiki/Know_your_customer) und das ist auch gut so, weil das eine der effektiveren Maßnahmen gegen Geldwäsche ist. Bei Überweisungen hat die Empfängerüberprüfung dem Dreiecksbetrug einen Riegel vorgeschoben. Ich sehe hier weder Nachteile noch das Problem – außerhalb des Anwendungsbereich der Know your client-Regeln gibt es keinen plausiblen Grund, den Empfänger einer Überweisung nicht zu kennen.

    2. Habe ähnliche Erfahrungen mit Wero bei der ING gemacht. Nummer im Telefonbuch und man bekommt im Senden-Dialog den Klarnamen angezeigt, wie er bei der Bank hinterlegt ist. Ich weiß, dass man bei manchen Banken Teile des Namens zensieren kann, aber zumindest bei der ING gibt es diese Möglichkeit nicht.

      Zur Handynummer meines Vaters bekomme ich sogar gleich den Namen meiner Mutter mitgeliefert, weil die ein gemeinsames Konto bei der Sparkasse haben. Also in der Art „Peter Frank Müller und Sabine Anna Maier-Müller“.

    3. Also bei der VoP bekommt man den Namen des Kontoinhabers nur bei einem „close match“ angezeigt. Also wenn ich sowieso schon den Namen des Empfängers kenne und mich entweder leicht verschrieben habe, oder der Name leicht von den dei der Bank hinterlegten Daten abweichen.
      Wenn ich nichts angebe oder komplett daneben liege, kriegt man nur eine Fehlermeldung angezeigt.

      Was jetzt hier genau das Problem sein soll ist mir jetzt aber nicht klar. Hauptsache nen reißerischen Artikel rausgehauen.

    4. Common-Phase9865 on

      Wenn ich früher was bei eBay verkauft habe, habe ich auch den Namen d. Kontoinhabers, weil Pflichtfeld.

    5. johannes1234 on

      Bei ausgehenden Überweisungen wird der eigene Klarname schon immer an den Empfänger übertragen. Das halte ich für weit fraglicher. Da sieht dann der Geldempfänger, wer für mich zahlt. 

      Auch wenn hier der wesentliche Punkt ist: Man kann prüfen und angezeigt bekommen, auch ohne wirklich was zu schicken. Aber gut, jemandem dem man IBAN gibt, sollte man schonmal halbwegs kennen. Komplett raten geht nicht. 

      Aber Lösung sollte einfach sein: Man kann bei der Bank Aliase angeben und gut. Das ist für Firmen usw. ja auch interessant, da Markenname nicht unbedingt gleich Firma, man aber unter Marke Auftritt und Kunden an Marke überweisen können sollen. Das könnte man bei Privatleuten auch machen.

    6. CuteLewdFox on

      Nachdem Menschen hier kein Problem sehen, vielleicht zur Hilfe: Ich habe mehrere Vornamen, aber ich möchte nicht, dass gerade meinen dritten Vornamen zu viele Menschen erfahren. Das ist für mich einfach problematisch. Selbst bei meiner Bank und Krankenkasse habe ich darum gebeten mir nur jeweils den ersten auf die Karte zu drucken (das machen die auch).

      Bei meiner Bank kann aber nun jede Person, die meine IBAN kennt, mit gerade mal 13 Versuchen (!) all meine Vornamen herausfinden. Für mich ist das schon ein Datenschutzproblem. Das sollte so einfach nicht möglich sein, bzw. würde ich gerne selbst festlegen können, auf welchen Namen mir Leute Geld überweisen können.

    7. In welcher Situation kennt jemand bitte meine volle IBAN und Nachnamen, aber nicht meinen Vornamen?

    8. >Auch bei der monatlichen Gehaltsüberweisung durch die Arbeitgeber*in wird gegebenenfalls eine Meldung mit dem vollständigen Namen aufploppen. 

      Hä? Sollte der AG den vollständigen Namen nicht sowieso kennen?

    9. Ich bin da heute drüber gestolpert, Überweisung vom Gehaltskonto bei Bank A aufs Sparkonto bei Bank B. Das heißt bei mir halt „Bank-B-Konto“. Hat mir auch noch nie jemand gesagt, dass ich für Überweisungsvorlagen an mich selbst meinen eigenen Namen als Bezeichnung zu verwenden habe. Wie soll ich dann mein Bank-B-Konto vom Bank-C- und Bank-D-Konto unterscheiden? Zum Glück ist es hinterlegt und damit erstmal sicher, aber trotzdem verursacht die Warnung ja ein ungutes Gefühl. Was wenn jemand in der Bank betrügt und die Überweisung umleitet, dann hafte ab sofort ich ganz alleine oder wie?

    10. ReadingBeginning8702 on

      wurde inzwischen zumindest bei ING und Sparkasse wieder entfernt. Dort steht nur, dass der Empfänger nicht übereinstimmt.

    11. NixKlappt-Reddit on

      Ich finds eher kritisch, dass man nun bewusst nach Konten reicher Personen suchen kann. Damit sollte es dann einfacher sein, Sachen via Lastschriftverfahren zu bestellen.

    12. throwaway195472974 on

      Viele Worte um IMHO nicht viel. Da konstruiert man sich auch wieder so seine Fälle.

      >
      Die Übermittlung von geschlechtlich konnotierten Vornamen kann ebenfalls Probleme nach sich ziehen. Das betrifft etwa trans Personen, die ihren Vornamen und Personenstand nicht geändert haben und deren „Deadname“ auf diesem Weg bekannt werden kann.

      Kein neues Problem, falls überhaupt ein Problem? Ja dann sollte man seine Daten im Konto eben anpassen. Auch heute schon wird der eigene Name bei einer Überweisung mit übertragen. Regt man sich da nun auch auf?

      Im weiteren kann ein anders-geschlechtlicher Name weitere Gründe haben. Meine Eltern haben ein Gemeinschaftskonto für ihr Gehalt. Da wird dann natürlich der Name meines Vaters für den AG meiner Mutter wohl sichtbar. Das dürfte DEUTLICH häufiger passieren.

      (Auch viele Male hatte ichs bei Privatkauf oder Kleinanzeigen, dass das Geld dann aufs Konto der Partnerin bzw. des Partners sollte etc. was mir letztendlich auch völlig egal ist, solange ich meine Ware bekomme).

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