Eine freundliche Seele, die uns helfen kann, bevor wir zum Rathaus gehen müssen, um persönlich zu fragen?

Vor ein paar Jahren ist mein Partner offiziell bei mir eingezogen. Wenige Tage nach Einreichung des Antrags wurde sie vom Standesamt (Rom) telefonisch kontaktiert, da ihr ein kleiner Adressfehler unterlaufen sei, gleichzeitig wurde sie auch gefragt, ob sie umziehen wolle, inklusive einer emotionalen Bindung. Auf die Frage, was dies bedeute, antwortete der Betreiber etwas allgemein, dass wir uns in Steuerfragen einig seien. Sie antwortete damals (da wir nicht darüber gesprochen hatten), emotionale Bindungen NICHT einzubeziehen.

Im Moment bilden wir daher zwei verschiedene Familien, die im selben Haus wohnen (= wir haben zwei getrennte Familienstände).

Nun möchten wir ein faktisches Paar bilden. Beim Suchen habe ich gefunden diese Seite Darin heißt es, dass wir vor Abgabe der Erklärung im selben Familienregister eingetragen sein müssen:

Die Erklärung zur Begründung einer faktischen Lebensgemeinschaft kann von zwei Erwachsenen abgegeben werden, die durch emotionale Bindungen als Paar und durch gegenseitige moralische und materielle Unterstützung dauerhaft verbunden sind, ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rom haben, zusammenleben und im selben Familienregister eingetragen sind.

berichtet außerdem, dass:

Für den Fall, dass es sich nicht um Einwohner, Mitbewohner und Personen mit dem gleichen Familienstand handelt, ist es notwendig, sich an ein beliebiges Standesamt zu wenden, um die erforderliche Änderung im Register vorzunehmen.

Also haben wir versucht zu verstehen, worum es bei dieser Sache geht, und ich GLAUBE, dass es sich um den Antrag auf Familienzusammenführung handelt.

Immer von Gemeinde Romunser Fall sollte dieser sein:

Entsteht die emotionale Bindung nach der Wohnsitzerklärung oder im Falle einer Eheschließung, ist ein Antrag auf Familienzusammenführung erforderlich.

aber dann sagt er auch:

Der Antrag auf Schaffung getrennter Familienstände kann auch zu einem Zeitpunkt nach der Gründung der eingetragenen Familie gestellt werden, jedoch nur, wenn zuvor keine Erklärung über das Bestehen emotionaler Bindungen zwischen den zusammenlebenden Personen abgegeben wurde. Daher wird jeder Antrag auf Aufspaltung des Familienregisters aufgrund der Beendigung emotionaler Bindungen vom Standesbeamten wegen offensichtlicher Unzulässigkeit sofort abgelehnt. gemäß Art. 2, c.1, des Gesetzes Nr. 241/1990.

Es scheint, dass die Wiedervereinigung untrennbar miteinander verbunden ist, was mir unmöglich erscheint. Kann jemand das klären?

Kann mir auch jemand bestätigen, dass wir das richtige Verfahren verstanden haben?
Familienzusammenführung und anschließende Erklärung des faktischen Zusammenlebens

Danke

Dichiarazione convivenza di fatto. Siamo confusi, un aiutino?
byu/jack_the_beast initaly



Von jack_the_beast

2 Kommentare

  1. dearsilverlion on

    Prima dovete unire gli stati di famiglia e formare un’unica famiglia anagrafica, poi potete fare la convivenza di fatto. Non è nulla di complicato, con due pec fai tutto

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