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    3 Kommentare

    1. hinterzimmer on

      Aus dem Artikel:

      > Die Klage und das Urteil sind somit auch eine Folge des sehr restriktiven Kurses, den die bayerische Staatsregierung gegenüber der Teillegalisierung von Cannabis fährt. Die ist im Cannabisgesetz (CanG) des Bundes verankert, die auch der Freistaat beachten muss. Allerdings gibt es dabei gewisse Spielräume. So hat Bayern beispielsweise ein eigenes »Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz« erlassen – der Name ist Programm.

      Okay. Das Bayern ein „Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz“ hatte, wusste ich tatsächlich noch nicht.

      > Dabei ist zum Beispiel der Schutz Dritter ein Ansatzpunkt, ebenso, dass die Allgemeinheit vor Belästigungen durch den Cannabiskonsum geschützt werden muss. Die Staatsregierung aus CSU und Freien Wählern untersagt das Kiffen sehr großflächig. Es galt bislang etwa für sämtliche Parks. Zu denen zählt auch der weitläufige Englische Garten, für den die Schlösserverwaltung zuständig ist. Die Parkanlagenverordnungen wurden entsprechend geändert.

      Da haben die CSU und die Freien Wähler keine Kosten und Mühen gescheut und befassen sich wahrlich mit einem dringenden Problem: Die Parkanlagenverordnung musste geändert werden. Es ist unfassbar.

    2. Auch Bayern muss sich an Gesetze halten. Das ganze Theater wegen Cannabis ist sowieso nur noch lächerlich. Die bezeichnen Cannabis Konsumenten als kriminelle, aber sind es in Wirklichkeit selbst. Nehm ich nicht ernst sowas 🤷‍♂️

      Ein großer Teil der Gesellschaft hat sich entschieden es zu konsumieren und die CSU wird daran nichts ändern. Es geht die Politik auch absolut nichts an.

      Immer das Gegenteil von dem machen was die CSU will, dann geht man anständig durchs Leben.

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